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MoA JSA sind vielmehr bündnispolitisch prekär. Denn die NSA hat auf diese
Weise aus der Tarnung des Gemeinschaftsprojekts nachrichtendienstliche
Aufklärung gegen Mitgliedsländer der Europäischen Union unternommen.
Die NSA hat sich damit nicht nur vertragswidrig verhalten, sondern auch
ohne Abstimmung in der Kooperation die deutsche Position gegenüber ihren
europäischen Partnern potentiell gefährdet.
d)
Späte Reaktion des BND auf das Verhalten der NSA?
Die Filterung des BND in Bad Aibling war technisch ein Kind der G10Filterung,
die
auf
den
Schutzraum
der
deutschen
Rechtsordnung
ausgerichtet war und nicht den europäischen. Wo eine Filterung zur
Sicherung der JSA-Vereinbarung nicht möglich war, hätte entweder die
automatische
Filterung
mit
DAFIS
auf
vollständige
Ablehnung
„europäischer Selektoren“ programmiert oder – da grundsätzlich auch
Ereignisse in den vertragskonformen Phänomenbereichen in Europa
auftreten können – zum Prinzip der Vorabgenehmigung gewechselt werden
müssen: Zur Vermeidung der vollständigen Ablehnung hätten die
europäische Ziele betreffenden Selektoren dann dem BND zum Zweck der
Prüfung auf MoA-Konformität vorab einzeln zugleitet werden müssen. Das
hätte zumindest bis zum Ende der JSA-Zusammenarbeit in Bad Aibling im
Jahr 2012 auch kein Problem sein dürfen, hätte allerdings ein begründetes
Misstrauen
gegenüber
dem
vertragswidrigen
Verhalten
der
NSA
vorausgesetzt, das in diesem Zeitraum aber nicht bestand.
Nicht belegen lässt sich, dass der BND erst im Zuge der SnowdenEnthüllungen für europäische oder gar deutsche Belange sensibilisiert war.
Zwar stammt ein großer Teil der uns bekannten – nämlich in den 40.000
untersuchungsgegenständlichen Selektoren enthaltenen – EU-bezogenen