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3.

Gesamtbewertung der Kooperation von BND und NSA in Bad

Aibling
Die

Rechtmäßigkeit

des

Betriebs

eines

komplexen

Systems

zur

Fernmeldeaufklärung hängt generell nicht vom Handeln eines einzelnen
Mitarbeiters

ab,

sondern

vom

personellen

und

technischen

Zusammenwirken insgesamt. JSA begann formal mit der Unterzeichnung
des MoA am 28.04.2002 und nahm die Arbeit im Anschluss an die
Unterzeichnung der Annexe dazu am 23.12.2003 bzw. 23.01.2004 auf. Die
ursprüngliche deutsch-amerikanische Arbeitsteilung endete mit dem
Rückzug der amerikanischen Mitarbeiter im Jahr 2012. Der „personelle
Betrieb“ von JSA lag ab 2012 ausschließlich bei Mitarbeitern des BND. Für
die rechtliche Bewertung des Zusammenhangs von technischem Betrieb der
Anlage in Bad Aibling einschließlich der Selektorensteuerung durch den
BND und die anschließende national getrennte inhaltliche Auswertung der
Erfassungen

änderte

sich

nichts.

Die

Unterscheidung

zwischen

Anlagenbetrieb und dadurch beförderten Inhalten – d.h. Selektoren sowie
die auf Basis der Selektoren erfassten Inhalte – blieb aber weiter bestehen.

a)

Abgelehnte Selektoren und potentiell betroffene Rechtsträger

Die meisten der untersuchten Selektoren waren nicht eingesteuert, d.h. sie
sind vor Beginn ihrer Aufklärungsfunktion aus dem System in Bad Aibling
genommen worden. Gleichwohl macht es Sinn, ihre potentielle rechtliche
Wirkung zu ermessen, damit das Ausmaß von Regelwidrigkeiten beim
Vollzug des Kooperationsprojekts deutlich wird. Dieser Betrachtung dient
die eingefügte tabellarische Übersicht der „Durch den BND abgelehnten
Selektoren“ und der dafür maßgeblichen Gründe. Die in der Übersicht

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