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verstanden werden. Die Zustimmung zum fremden Zugriff ist beschränkt
auf die Zusammenarbeit und erstreckt sich keinesfalls auf eine rechtliche
Zueignung oder eine Verwendung außerhalb des Kooperationsprojekts.
Dieses

Rechtsverständnis

ist

die

Basis

von

Kooperationen

im

Geheimhaltungsbereich. Sie schützt potentiell deutsche Sicherheitsinteressen
genauso wie die von Partnern. Auch den nicht am Projekt beteiligten
Zweigen eines ausländischen Regierungssystems ist damit der Umgang mit
deutschen Selektoren ohne deutsches Einverständnis verwehrt.

2.

Zum politischen Konzept transnationaler nachrichtendienstlicher

Kooperation
a)

Die Friedensdividende der Multilateralität

Kooperation im Sicherheitsbereich erhöht die Effizienz der verbundenen
Systeme und senkt die Kosten für die Partner. Kooperierende Partner
kommen mit jeweils kleineren eigenen Sicherheitssystemen aus; ohne
Kooperationen wäre der Bedarf des BND an sächlicher und personeller
Eigenausstattung größer, wenn an seiner Aufgabenstellung festgehalten
würde. Kooperation ermöglicht aber auch Erfahrungsaustausch und
transferiert wechselseitig Wissen und Können. Dies war auch die wesentliche
Gründungsvoraussetzung von JSA. Als Anwendungsfall von Multilateralität
wirkt Zusammenarbeit tendenziell friedensstiftend, weil sie die Zahl von
Bündnispartnern vergrößert und die mögliche gegnerische Konstellation
verkleinert. Die Einbindung des vereinigten Deutschlands in Bündnisse und
Verteidigungsgemeinschaften ist ein typischer Anwendungsfall dieser
Einschätzung. Sie wurde aus diesem Grund von allen gewollt, die am
Zustandekommen der Vereinigung beteiligt waren, weil sie gegenüber der
deutschen

Einzelstellung

vorzugswürdig

erschien:

Zusammenarbeit

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