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Telekommunikation in den entwickelten Gegenden der Welt, die auch das
größte Aufkommen an Fernmeldeverkehr hervorbringt, wird nämlich über
Kabel verbunden. Demgegenüber hat die Telekommunikation mit Hilfe von
Satelliten nur noch eine eingeschränkte Bedeutung für Gegenden mit einer
noch nicht aufgebauten oder einer zerstörten Infrastruktur. Dort wird
entweder überhaupt nur über Satelliten telefoniert oder aber diese
Kommunikationstechnik hat eine ergänzende Funktion als Verbindung
teilverkabelter Unterzentren. Der beispielsweise auf einen europäischen TKAnschluss gerichtete Selektor wird von vornherein keine Bedeutung für die
Erfassung eines TK-Verkehrs innerhalb Europas haben, weil dieser nicht mit
Hilfe eines Satelliten betrieben wird. Erfasst werden kann insofern nur ein
solcher

Telefonverkehr,

der

vermittels

eines

Satelliten

an

einen

„europäischen Anschluss“ gerichtet worden ist. Diese Betrachtung behauptet
keinesfalls

ein

geringes

rechtliches

oder

politisches

Gewicht

einer

entsprechenden Aufklärungsmaßnahme, weist aber auf eine eingeschränkte
quantitative Bedeutung hin. Das Quantum der auf eine solche Weise
erzielbaren Erfassungen ist eher klein im Vergleich zu erwartbaren
Erfassungen von leitungsgebundener Telekommunikation, mit denen die
vorliegend untersuchten Selektoren aber nichts zu tun haben.

b)

Wer darf in Kooperationsprojekten über die Selektoren

disponieren?
In unterschiedlichen Zusammenhängen spielt die Frage eine Rolle, wer über
die in JSA bzw. die Kooperation in Bad Aibling eingebrachten Selektoren
verfügen darf. Ultimativ geht es im Kontext des 1. UA darum, ob Selektoren
ohne

Zustimmung

des

jeweiligen

Partners

anderen

Personen

und

Institutionen – außerhalb von JSA bzw. der Kooperation – zugänglich

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