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III. Zusammenfassende Bewertung
Die zusammenfassende Bewertung betrifft Fragen beim Einsatz und
Umgang mit Selektoren (1.) sowie zum politischen Konzept transnationaler
nachrichtendienstlicher Kooperation (2.), denn ohne den Blick auf diese
Fragen ist die zusammenfassende Bewertung unterkomplex. Damit
zusammen hängt die Frage einer Gesamtbewertung der Zusammenarbeit in
Bad Aibling (3.). Die von der G10-Kommission gestellten Fragen sind zum
Teil Gegenstand der vorliegenden Untersuchung und daher weitgehend
bereits im Rahmen der allgemeinen Ausführungen beantwortet; zu einem
anderen Teil übersteigen sie aber den Auftrag und bleiben deshalb
unbeantwortet (4.). Ebenfalls eine allgemeine Frage der Rechtmäßigkeit ist
mit der Behauptung verbunden, beim Einsatz von Selektoren handele es sich
um eine „anlasslose globale Massenüberwachung“; denn der darin liegende
Vorhalt berührt zumindest die Verhältnismäßigkeit der entsprechenden
nachrichtendienstlichen Aufklärungsmaßnahme (5.).

1.

Allgemeine Qualifizierung der untersuchungsgegenständlichen

Selektoren
a)

Selektoren als Mittel der Aufklärung von satellitengeleiteten

Fernmeldeverkehren
Selektoren werden als Mittel der Fernmeldeaufklärung eingesetzt. Es handelt
sich um sog. Formale Suchbegriffe mit hintergründigem Bezug zu
natürlichen oder juristischen Personen. Die untersuchungsgegenständlichen
Selektoren sind zur Benutzung vorgesehen gewesen oder zeitweise benutzt
worden für Fernmeldeverkehre, die über Satelliten geleitet wurden. Dabei
handelte es sich im Untersuchungszeitraum von 2004 bis 2015 um eine
Telekommunikationstechnik

für

begrenzte

Anwendungsfälle.

Die

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