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cc)
EU-Einrichtungen
Abbildung 9: Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren von EU-Stellen
Zusätzlich zur Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren von EU-Stellen setzt
Abbildung 9 diese in Relation zu den Kategorien abgelehnter Selektoren
(Abb. 1). D.h. Abbildung 9 stellt die Steuerungsdauer des in Abbildung 1
dunkelgrün eingefärbten Tortenstücks dar.
c)
Selektoren von natürlichen und juristischen Personen sowie
Regierungseinrichtungen von NATO-Staaten, sowie NATO-Stellen
aa)
natürliche und juristische Personen von NATO-Staaten
Die Anzahl von Selektoren natürlicher und juristischer Personen in Staaten,
die ausschließlich der NATO, nicht aber der EU angehören, ist so gering,
dass sie unter Teil 3 Ziffer II.4.b).aa) subsumiert wird.