181 bb) Regierungseinrichtungen von EU-Staaten Abbildung 8: Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren der Regierungsstellen von EU-Ländern Zusätzlich zur Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren von Regierungsstellen von EU-Ländern setzt Abbildung 8 diese in Relation zu den Kategorien abgelehnter Selektoren (Abb. 1). D.h. Abbildung 8 stellt die Steuerungsdauer des in Abbildung 1 hellgrün eingefärbten Tortenstücks dar.