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dessen werden diese Selektoren bezüglich ihrer etwaigen Steuerungsdauer
nicht gesondert betrachtet.
b)
Selektoren von natürlichen und juristischen Personen sowie
Regierungseinrichtungen von EU-Staaten, sowie EU-Stellen
aa)
natürliche und juristische Personen von EU-Staaten
Abbildung 7: Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren von Ausländern im Ausland
Zusätzlich zur Steuerungsdauer abgelehnter Selektoren von Ausländern im
Ausland setzt Abbildung 7 diese in Relation zu den Kategorien abgelehnter
Selektoren (Abb. 1). D.h. Abbildung 7 stellt die Steuerungsdauer des in
Abbildung 1 rot eingefärbten Tortenstücks dar.