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dem Begriff „andere entsprechende Stellen“ ausgeführtes gilt hier
entsprechend.
Folglich

konnte

im

Zuge

dieser

Untersuchung

dem

Begriff

kein

definitorischer Mehrwert zu den anderen Kategorien zugeordnet werden, so
dass diese Kategorie nicht analysiert wird.

II. Gutachterliche Stellungnahme zu Einzelfragen
Die gutachterliche Stellungnahme zu Einzelfragen folgt dem Aufbau im
Beschluss des 1. UA über den Antrag der Abgeordneten Warken und Flisek
vom 18. Juni 2015, der Inhalt des Gutachtenauftrags geworden ist (A.-Drs.
385). Eine gewisse Redundanz im Verhältnis zu dem voranstehenden
Gliederungspunkt Teil 3 Ziffer I.2. „Deutsche und europäische Ziele als
möglicher Gegenstand der Fernmeldeaufklärung von Routineverkehren“ ist
nicht zu vermeiden, weil auch dieser dem Aufbau des genannten
Beschlusses vom 18. Juni 2015 folgt und das somit vertraglich vereinbarte
Frageschema nicht verlassen werden sollte. Andernfalls notwendige textliche
Wiederholungen werden durch Bezugnahmen vermieden.

1.

Die Zahl festgestellter „einschlägiger“ Selektoren

Im Folgenden soll, in Ergänzung der bereits in Teil 3 Ziffer I.1.a) gemachten
Ausführungen zu den einzelnen gesichteten Selektorenlisten, zu der Zahl der
hier gegenständlichen Selektoren Stellung bezogen werden. Der Begriff
„einschlägiger“ Selektoren in der Überschrift dieses Gliederungspunktes, ist
der A.-Drs. 385 (vgl. Teil 1 Ziffer I.4.) entnommen, und wird hier als Zahl
derjenigen Selektoren aus der US-Steuerungsliste verstanden, welche durch

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