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Es handelt sich dabei um eine Teilmenge der in der Kategorie
„Fernmeldeaufklärung gegen Regierungseinrichtungen und staatlichen
Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ (vgl. Teil 3 Ziffer
I.2.c)bb)ccc)) bereits analysierten Selektoren. Folglich sind alle Selektoren
dieser Kategorie auch in der eben genannten Kategorie aufgeführt.

ddd)

sog. „2005er-Liste“

In der sog. „2005er-Liste“ befinden sich keine Selektoren, welche
Regierungseinrichtungen

und

staatlichen

Stellen

von

NATO-

Mitgliedsstaaten zuordenbar sind.

eee)

sog. Nachfund 1

Der sog. Nachfund 1 enthält 102 Selektoren, die Regierungseinrichtungen
und staatlichen Stellen von NATO-Mitgliedsstaaten zuordenbar sind.
Alle Selektoren dieser Kategorie sind bereits in die Analyse der
Selektorenliste des Nachfunds 1 in der Kategorie „Regierungseinrichtungen
und staatlichen Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“
eingeflossen (vgl. Teil 3 Ziffer I.2.c)bb)eee)).

cc)

Fernmeldeaufklärung gegen Institutionen der NATO

Die Analyse begutachtet die Anzahl von Selektoren in den verschiedenen
Selektorenlisten, die Institutionen der NATO zuordenbar sind.

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