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Es handelt sich dabei um eine Teilmenge der in der Kategorie
„Fernmeldeaufklärung gegen Regierungseinrichtungen und staatlichen
Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ (vgl. Teil 3 Ziffer
I.2.c)bb)ccc)) bereits analysierten Selektoren. Folglich sind alle Selektoren
dieser Kategorie auch in der eben genannten Kategorie aufgeführt.
ddd)
sog. „2005er-Liste“
In der sog. „2005er-Liste“ befinden sich keine Selektoren, welche
Regierungseinrichtungen
und
staatlichen
Stellen
von
NATO-
Mitgliedsstaaten zuordenbar sind.
eee)
sog. Nachfund 1
Der sog. Nachfund 1 enthält 102 Selektoren, die Regierungseinrichtungen
und staatlichen Stellen von NATO-Mitgliedsstaaten zuordenbar sind.
Alle Selektoren dieser Kategorie sind bereits in die Analyse der
Selektorenliste des Nachfunds 1 in der Kategorie „Regierungseinrichtungen
und staatlichen Stellen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“
eingeflossen (vgl. Teil 3 Ziffer I.2.c)bb)eee)).
cc)
Fernmeldeaufklärung gegen Institutionen der NATO
Die Analyse begutachtet die Anzahl von Selektoren in den verschiedenen
Selektorenlisten, die Institutionen der NATO zuordenbar sind.