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Für den in der ��berschrift gewählten Begriff „Politische Spionage“ gilt oben
in Teil 3 Ziffer I.2.c) ausgeführtes entsprechend.

aa)

Fernmeldeaufklärung gegen natürliche oder juristische
Personen in Mitgliedsstaaten der NATO

Nachfolgend wird dargestellt, inwiefern die Selektorenlisten einzelne
Selektoren

von

natürlichen

oder

juristischen

Personen

in

NATO-

Mitgliedsstaaten beinhalten. Die Zuordnung bezieht sich dabei auf
natürliche oder juristische Personen, deren Nationalität oder Sitz sich in den
entsprechenden Staaten befindet und ist damit immer am Teilnehmer
orientiert, nicht am Aufenthaltsort.

aaa)

sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren

Auf der sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren (insgesamt 36.164
Selektoren) befinden sich 251 Selektoren von natürlichen oder juristischen
Personen in NATO-Mitgliedsstaaten. Dies entspricht 24 TKM. Es handelt
sich um E-Mailadressen und Selektoren des Typs „Other“.

Die große Mehrzahl der in dieser Kategorie getroffenen Selektoren wurde
auch

in

die

Kategorie

„natürliche

oder

juristischen

Personen

in

Mitgliedsstaaten der Europäischen Union“ aufgenommen (vgl. oben in Teil 3
Ziffer I.2.c)aaa)). Folglich handelt es sich in der Mehrzahl um Selektoren von
natürlichen oder juristischen Personen in Staaten, die sowohl EU- als auch
NATO-Mitglied sind.

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