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dd) Fernmeldeaufklärung gegen „andere entsprechende Stellen“
Der Auftrag, „politische Spionage gegen Personen bzw. Dienststellen
europäischer

Mitgliedsstaaten,

gegen

EU-Institutionen

oder

andere

entsprechende Stellen“ zu untersuchen, entstammt der A.-Drs. 385. Die
Kategorie „andere entsprechende Stellen“ hätte, um in diesem Rahmen
analysiert werden zu können, ein Mehr zu den übrigen Kategorien dieser
Aufzählung sein müssen, welche schon in Teil 3 Ziffer I.2.c)aa) – cc)
untersucht wurden. Im Zuge dieser Untersuchung konnte dem Begriff
jedoch kein definitorischer Mehrwert zu den anderen Kategorien zugeordnet
werden, so dass dieser Begriff an dieser Stelle nicht analysiert wird.

d)

Politische Spionage gegen Personen bzw. Dienststellen der

NATO und ihren Mitgliedstaaten
In der folgenden Analyse werden die Selektorenlisten danach analysiert,
inwiefern diese Selektoren von Personen und Institutionen der NATO oder
den Mitgliedsstaaten der NATO enthalten. Differenziert wurde dabei
zwischen den Mitgliedsstaaten der NATO auf der einen Seite (unterteilt in
natürliche und juristische Personen (Teil 3 Ziffer I.2.d)aa)) sowie
Regierungseinrichtungen und staatlichen Stellen (Teil 3 Ziffer I.2.d)bb)) und
Institutionen der NATO auf der anderen Seite (Teil 3 Ziffer I.2.d)cc)).
Die NATO wird im Einsetzungsbeschluss des 1. UA der 18. WP benannt und
Fernmeldeaufklärung gegen diese oder Mitgliedsstaaten der NATO besäße
möglicherweise politische Implikationen. Angesichts dessen sowie fußend
auf den mit dem BKAmt und den Fraktionen geführten Gesprächen hielt ich
es für sachgerecht, die Analyse über die A.-Drs. 385 hinaus auf die NATO zu
erweitern.

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