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Der für die Überschrift gewählte Begriff „Politische Spionage“ entstammt der
A.-Drs. 385 und sollte auch in diesem Zusammenhang verstanden werden.
Die den nachfolgenden Ausführungen zugrunde liegende Analyse der Abt.
TA ist dagegen unabhängig von dieser Begrifflichkeit vorgegangen und
unterschied nicht nach dem Grund der FmA.

aa)

Fernmeldeaufklärung gegen natürliche oder juristische
Personen in Mitgliedsstaaten der EU

Nachfolgend wird dargestellt, inwiefern die Selektorenlisten Selektoren von
natürlichen oder juristischen Personen in EU-Mitgliedsstaaten beinhalten.
Die Zuordnung bezieht sich dabei auf natürliche oder juristische Personen,
deren Nationalität oder Sitz sich in den entsprechenden Staaten befindet und
ist damit immer am Teilnehmer orientiert, nicht am Aufenthaltsort.

aaa)

sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren

Auf der sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren (insgesamt 36.164
Selektoren) befinden sich 321 Selektoren (dies entspricht 29 TKM) von
natürlichen oder juristischen Personen in Mitgliedsstaaten der Europäischen
Union. Es handelt sich dabei um E-Mailadressen und Selektoren des Typs
„Other“. Die E-Mailadressen sind größtenteils unbekannten natürlichen
Personen, bzw. unbekannten Personen, die für Unternehmen tätig sind
zuordenbar. Darunter fällt auch ein TKM (12 Selektoren) eines europäischen
Politikers.

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