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ausländische Rufnummern von EADS und Eurocopter. Die Liste enthält
keine Selektoren, die aufgrund der 3. Filterstufe des BND abgelehnt wurden.
Dies liegt darin begründet, dass die sogenannte „2005er-Liste“ vollständig
händisch erstellt wurde. Die Suchbegriffe EADS und EUROCOPTER wurden
erst nach Erstellung der Liste in die Stufe 3 aufgenommen.
eee)
sog. Nachfund 1
Im sog. Nachfund 1 finden sich 10 Selektoren (Telefonnummern), welche
aufgrund der 3. Filterstufe des BND abgelehnt wurden.
Diese sind mit einer Ausnahme identisch mit den in Teil 3 Ziffer
I.2.b)bb)ccc)e1) beschriebenen Selektoren (Deutsche Grundrechtsträger im
sonstigen Ausland im sog. Nachfund 1). Folglich handelt es sich hier um
Telefonnummern von Unternehmen in Nicht-NATO-Staaten.
c)
Politische Spionage gegen Personen und Institutionen von EU
und ihren Mitgliedsstaaten
In der folgenden Analyse wurden die Selektorenlisten danach analysiert,
inwiefern diese Selektoren von Personen und Institutionen der EU oder den
Mitgliedsstaaten der EU enthalten. Differenziert wurde dabei zwischen den
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf der einen Seite (unterteilt in
natürliche
und
juristische
Personen
(Teil
3
Ziffer
I.2.c)aa))
sowie
Regierungseinrichtungen und staatlichen Stellen (Teil 3 Ziffer I.2.c)bb)) und
Institutionen der Europäischen Union auf der anderen Seite (Teil 3 Ziffer
I.2.c)cc)).