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Selektorentypen Telefonnummern (PSTN), IMSI und IMEI aufteilen. Es
finden sich mehrere Dopplungen zur Kategorie „Deutsche Vertretungen im
Ausland“; im Übrigen handelt es sich, soweit erkennbar, um Unternehmen,
die zum Teil bereits auf der 2. Filterstufe (G10-Positiv-Liste) abgelehnt
wurden.

ccc)

Vorversion der sog. „2000er-Liste“

Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)cc) („Vorbemerkung zur Analyse der
Vorversion der sog. „2000er-Liste““) beschrieben, wurden bei der Erstellung
der sog. „2000er-Liste“ E-Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .EU oder
Top-Level-Domains europäischer Staaten aussortiert. Unter diesen befanden
sich keine Selektoren, welche aufgrund der 3. Filterstufe des BND abgelehnt
wurden.
Mit der Filterstufe 3 strebte der BND ursprünglich einen weltweiten G-10Schutz unabhängig vom Standort und den genutzten TKM an. Die
Suchkriterien dienten nicht nur dem Schutz „deutscher Interessen“, sondern
im Rahmen der AND-Selektorenprüfung auch der Verbesserung des
Schutzes von Grundrechtsträgern. Folglich erklärt sich das Fehlen von
Ablehnungen der Filterstufe 3 in der Vorversion der sog. „2000er-Liste“
insbesondere daraus, dass im Zeitpunkt des Entstehens der sog. „2000erListe“ die Stufe 3 keine E-Mail-Adressen enthielt, die auf das bei der
Erstellung der „2000er-Liste“ angewandte Selektionsprofil passten.

ddd)

sog. „2005er-Liste“

Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)dd) („Vorbemerkung zur Analyse der sog.
„2005er-Liste““)

beschrieben,

enthält

die

sogenannte

„2005er-Liste“

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