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b1) sog. Ablehnungsliste für Telefonie-Selektoren
Die
sog.
Ablehnungsliste
für
Telefonie-Selektoren
(insgesamt
2.918
Selektoren) enthält 19 Selektoren (IMSI und Telefonnummern) von
deutschen Unternehmen in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.
c1)
Vorversion der sog. „2000er-Liste“
Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)cc) („Vorbemerkung zur Analyse der
Vorversion der sog. „2000er-Liste““) beschrieben, wurden bei der Erstellung
der sog. „2000er-Liste“ E-Mail-Adressen mit der Top-Level-Domain .EU oder
Top-Level-Domains europäischer Staaten aussortiert. Folglich bleibt hier
festzustellen, dass die sog. „2000er-Liste“ keine Selektoren von deutschen
Grundrechtsträgern in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union enthält.
d1) sog. „2005er-Liste“
Wie bereits in Teil 3 Ziffer I.2.a)dd) („Vorbemerkung zur Analyse der sog.
„2005er-Liste““)
beschrieben
enthält
die
sogenannte
„2005er-Liste“
ausschließlich ausländische Rufnummern. Diese wurden folglich alle den
Kategorien „Nat. oder jur. Personen in EU-Staaten“ und „Nat. oder jur.
Personen in NATO-Staaten“ zugeordnet. Folglich bleibt hier festzustellen,
dass
die
sog.
„2005er-Liste“
keine
Selektoren
von
deutschen
Grundrechtsträgern in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union enthält.
e1)
sog. Nachfund 1
Der sog. Nachfund 1 enthält einen Selektor, welcher mutmaßlich einem
deutschen Grundrechtsträger, einer juristischen Person, zuzuordnen ist. Da