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bb) Deutsche Grundrechtsträger im Ausland
Diese Kategorie trifft Aussagen zu der Anzahl deutscher Grundrechtsträger
in
anderen
Staaten
als
der
Bundesrepublik
Deutschland
in
den
Selektorenlisten. Dabei wurde das betrachtete Ausland aufgeteilt in
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (aaa), die sog. „Five-Eyes“-Staaten
(bbb); Vereinigte Staaten von Amerika, Großbritannien, Neuseeland,
Australien und Kanada) und das sonstige Ausland, d.h. alle Staaten außer
den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und den sog. „Five-Eyes“Staaten (ccc).
Sofern nicht feststellbar war, ob es sich tatsächlich um ausländische TKM
von nach Art. 10 GG geschützten juristischen Personen handelt, dies jedoch
nicht auszuschließen war, wurden die betreffenden Selektoren dieser
Kategorie zugeordnet. D.h. aller Wahrscheinlichkeit nach ist die hier jeweils
angeführte Zahl der deutschen Grundrechtsträger im Ausland auf den
Ablehnungslisten zu hoch angesetzt. Im Zweifel wurde jedoch, im Sinne
eines möglichst umfassenden G10-Schutzes, für die Zwecke dieser Analyse
für eine Einstufung als deutscher Grundrechtsträger entschieden.
aaa)
a1)
Die
sog.
In den EU-Staaten
sog. Ablehnungsliste für Internet-Selektoren
Ablehnungsliste
für
Internet-Selektoren
(insgesamt
36.164
Selektoren) enthält 57 Selektoren von deutschen Grundrechtsträgern in
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Dies entspricht 5 TKM.