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hatten keinen geografischen Bezug zu Deutschland, sondern wurden von
US-amerikanischen Stellen zur Spezifizierung benutzt.
b1) Telefonie-Selektoren – Unterkategorie IMEI
Die betrachteten Selektoren mit IMEI-Nr. waren ausgerichtet auf das
Auffinden von Telefonaten durch Benutzung von Mobilen Endgeräten. Der
BND hatte die Selektoren ausgesondert, weil sich darunter G10-geschützte
Teilnehmer befanden, also beispielsweise natürliche Personen deutscher
Staatsangehörigkeit sowie u.a. Firmen mit Sitz in Deutschland oder
deutscher Unternehmenszugehörigkeit. Zwei Untergruppen von IMEIs
waren aussortiert worden, weil sie mit „0049“ bzw. „49“ beginnen. Weitere
Selektoren waren aussortiert worden, weil in der Deutung deutsche
Städtenamen enthalten waren; die Städtenamen hatten keinen geografischen
Bezug zu Deutschland, sondern wurden von US-amerikanischen Stellen zur
Spezifizierung benutzt.
c1)
Telefonie-Selektoren – Unterkategorie SCREENNAMES
Bei den betrachteten Selektoren handelte es sich um Screennames. Sie waren
ausgerichtet auf das Auffinden von VoIP-Telefonaten. Sie begannen mit der
Ziffernfolge „49“ und sind deshalb aussortiert worden.
d1) Telefonie-Selektoren – Unterkategorie EMAIL_ID
Bei den betrachteten Selektoren handelte es sich um E-Mail-Adressen,
ausgerichtet auf das Auffinden von VoIP-Telefonaten. Die Ablehnungen sind
ausnahmslos darin begründet, dass in den E-Mail-Adressen als Selektoren