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Der UA hat daraufhin am 18. Juni 2015 auf der Grundlage eines Antrages der
Abgeordneten Warken – MdB – und Flisek – MdB – u.a. über die folgenden
Punkte zur Aufklärung durch die Sachverständige Vertrauensperson (SVP)
beschlossen:

b)
-

Die

Inhalte des Prüfungsauftrags
von

der

Bundesregierung

im

Rahmen

der

Vorlage

des

Beweisbeschlusses BND-26 unter Berufung auf Staatswohlbelange und
Konsultationsverpflichtungen

vorläufig

entnommenen

sogenannten

„Selektorenlisten“ im Bundeskanzleramt sind vollständig zu sichten sowie
unabhängig und weisungsfrei zu bewerten.

- Die Einsichtnahme und gutachterliche Stellungnahme soll als Beitrag zur
Erfüllung des Untersuchungsauftrags der Klärung der Frage dienen,

- ob bei der Kooperation des BND mit Diensten der „Five Eyes“-Staaten
im Bereich der Fernmeldeaufklärung von Routineverkehren öffentliche
Stellen

des

Bundes

dazu

beigetragen

haben,

dass

deutsche

Grundrechtsträger Gegenstand der Kommunikationserfassung durch
Dienste der „Five Eyes“-Staaten, insbesondere im Bereich von Spionage
zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, werden konnten.

- Geprüft werden soll weiterhin, ob und in welchem Maße im Rahmen
dieser Kooperation

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