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Der UA hat daraufhin am 18. Juni 2015 auf der Grundlage eines Antrages der
Abgeordneten Warken – MdB – und Flisek – MdB – u.a. über die folgenden
Punkte zur Aufklärung durch die Sachverständige Vertrauensperson (SVP)
beschlossen:
b)
-
Die
Inhalte des Prüfungsauftrags
von
der
Bundesregierung
im
Rahmen
der
Vorlage
des
Beweisbeschlusses BND-26 unter Berufung auf Staatswohlbelange und
Konsultationsverpflichtungen
vorläufig
entnommenen
sogenannten
„Selektorenlisten“ im Bundeskanzleramt sind vollständig zu sichten sowie
unabhängig und weisungsfrei zu bewerten.
- Die Einsichtnahme und gutachterliche Stellungnahme soll als Beitrag zur
Erfüllung des Untersuchungsauftrags der Klärung der Frage dienen,
- ob bei der Kooperation des BND mit Diensten der „Five Eyes“-Staaten
im Bereich der Fernmeldeaufklärung von Routineverkehren öffentliche
Stellen
des
Bundes
dazu
beigetragen
haben,
dass
deutsche
Grundrechtsträger Gegenstand der Kommunikationserfassung durch
Dienste der „Five Eyes“-Staaten, insbesondere im Bereich von Spionage
zur Erlangung von Wettbewerbsvorteilen, werden konnten.
- Geprüft werden soll weiterhin, ob und in welchem Maße im Rahmen
dieser Kooperation