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Teil 1. Untersuchungsauftrag und seine Umsetzung
I. Auslegung des Untersuchungsauftrags
1.

Das Vorgehen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Der 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (nachfolgend UA
genannt) hat am 26. Februar 2015 beschlossen (Beweisbeschluss BND-26),
unter anderem Beweismittel beizuziehen, die "Auskunft darüber geben,
welche Erkenntnisse beim Bundesnachrichtendienst darüber vorlagen oder
vorliegen, inwiefern die National Security Agency im Rahmen der
Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity Aufklärung gegen deutsche
Ziele oder deutsche Interessen [ ... ] versucht oder tatsächlich betrieben hat
und wie deutsche Behörden darauf reagierten."

Der Bundesnachrichtendienst hat im Rahmen der Recherche zu diesem
Beweisbeschluss unter anderem mehrere Listen mit so genannten Selektoren
identifiziert,

die

nach

der

gegenwärtigen

Bewertung

des

Bundeskanzleramtes jedenfalls zum Teil dem Beweisbeschluss unterfallen
könnten (zusammenfassend als "Selektorenlisten" bezeichnet).

a)

Beschluss über den Antrag der Abgeordneten Warken und

Flisek
Die Bundesregierung hat sich gegenüber dem UA bereit erklärt, eine in ihrer
Bewertung unabhängige Sachverständige Vertrauensperson einzusetzen,
welche die Dokumente, die dem Beweisbeschluss BND-26 unterfallen und
dem UA bisher nicht zur Verfügung gestellt wurden, untersuchen und dem
UA darüber Bericht erstatten soll.

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