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Anschläge von Deutschland aus planten und durchführten. Aus einem der
überwachten Anschlüsse und der durch die sog. Routineaufklärung erfassten
Telekommunikation stamme der erste ernstzunehmende Hinweis auf die Verantwortung Usama Bin Ladens für die Terroranschläge in New York und Washington. Einige der Anschlüsse seien der Nordallianz bzw. der afghanischen
Opposition zuzuordnen. Auch aus diesem Bereich seien im Rahmen der „Routinekontrolle“ wertvolle Hinweise auf die Umgebung Usama Bin Ladens gewonnen worden. Die Beschränkungsmaßnahme wurde vom Bundesministerium des
Innern am Tag der Antragstellung für die Dauer von drei Monaten, beginnend
am 14. September 2001, endend am 13. Dezember 2001, angeordnet.
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Am 25. September 2001 beantragte der Bundesnachrichtendienst wiederum im
Eilwege die Ergänzung der Beschränkungsanordnung zum Gefahrenbereich
„Internationaler Terrorismus“ um weitere Suchbegriffe. Zur Begründung wurde
vorgetragen, durch die Überwachung der im Zusammenhang mit den Terroranschlägen in den USA stehenden Telekommunikationsbeziehungen seien seit
dem letzten Eilantrag zusätzliche Erkenntnisse gewonnen worden, die auf eine
erhöhte Bedrohung der Sicherheitslage in Europa schließen ließen. Es gebe
zuverlässige nachrichtendienstliche Hinweise zu Verwicklungen von islamischen Fundamentalisten, die sich in Deutschland aufhielten; des Weiteren gebe
es Hinweise, dass die Nutzung von bestimmten Anschlüssen im engen Kontakt
zur Usama-Bin-Laden-Gruppe stehe. Auch diesem Antrag gab das Bundesministerium des Innern am Tag der Antragstellung statt. Die G 10-Kommission
erklärte die Anordnungen am 18. Oktober 2001 für zulässig und notwendig.
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In der Zeit zwischen dem 18. Oktober 2001 und dem 5. November 2001 wurden
vom Bundesnachrichtendienst insgesamt vier Telekommunikationsverkehre
zwischen dem Kläger und unterschiedlichen afghanischen Anschlussinhabern
erfasst, die einen der angeordneten Suchbegriffe enthielten. Die Verkehre
wurden an das Bundeskriminalamt übermittelt. Aufgrund der Tatsache, dass der
zunächst am 19. Oktober 2001 übermittelte Verkehr am 20. Oktober 2001 mit
einer vollständigen Übersetzung erneut übermittelt wurde, ergaben sich insgesamt fünf Vorgänge. Aus diesem Grund wurde später in der Mitteilung an den
Kläger vom 23. November 2006 von fünf Telekommunikationen gesprochen.