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Nach der aktuellen gesetzlichen Regelung läuft die Frist zur Überprüfung
bestimmter Personengruppen, u. a. des öffentlichen Dienstes und von
Mandatsträgern, auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Stasi
zum 31. Dezember 2019 aus. Der Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes sieht eine Verlängerung der Überprüfungsmöglichkeit von diesen Personengruppen bis zum 31. Dezember 2030
vor.
Die Verlängerung dieser Frist darf nach Auffassung des Bundesrechnungshofes nicht dazu führen, dass der Aufgabenübergang auf das Bundesarchiv
und damit die Nutzung von Synergiepotenzialen verzögert wird.
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Wesentliche Einnahmen
Im Jahr 2018 lagen die Gesamteinnahmen im Einzelplan bei 4,3 Mio. Euro.
Damit waren sie 1,4 Mio. Euro höher als im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.
Sie entstanden im Wesentlichen mit 1,9 Mio. Euro bei der BKM aus der Rückzahlung nicht oder nicht zweckentsprechend verwendeter Zuwendungen. Ferner stammen 0,9 Mio. Euro aus Gebühren für die Benutzung von Archivgut
beim Bundesarchiv und 0,7 Mio. Euro aus Gebühren nach der StasiUnterlagen-Kostenordnung.
Der Regierungsentwurf für das Jahr 2020 sieht mit 2,9 Mio. Euro an Einnahmen nahezu den gleichen Ansatz vor wie in den Jahren 2019 und 2018.
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Ausblick
Der von der Bundesregierung beschlossene Finanzplan sieht vor, dass sich der
Plafonds für den Einzelplan 04 von 3,2 Mrd. Euro im Jahr 2019 bis auf 3,0 Mrd.
Euro im Jahr 2023 leicht verringert. Dies schließt allerdings nicht aus, dass bei
der Haushaltsaufstellung in den nächsten Jahren – wie in den Vorjahren – weitere erhebliche Mittelaufwüchse veranschlagt und bewilligt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass im Einzelplan 04 zahlreiche finanzielle
Belastungen für künftige Haushalte erkennbar sind. Hierzu gehören die große
Zahl beschlossener, aber noch nicht etatisierter investiver Maßnahmen ebenso
wie die finanziellen Risiken aus vorzeitig veranschlagten Projekten und die
erforderlichen Instandhaltungsinvestitionen insbesondere im Gebäudebestand
der SPK. Ebenso bindet der Bestand an VE einen erheblichen Anteil künftiger
Ausgaben. Eine zunehmende Belastung wird in den nächsten Jahren auch von