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der Vorbereitung und Umsetzung des Bauvorhabens für die Erweiterung des
Bundeskanzleramtes ausgehen. Schließlich ist auch ein weiterer Anstieg des
Mittelbedarfs insbesondere im Bereich des Bundeskanzleramts und des BND
absehbar.
Der Einzelplan 04 steht damit vor der Herausforderung, trotz dieser Belastungen Handlungsspielräume zu erhalten und zugleich absehbaren Konsolidierungserfordernissen Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund hält es der
Bundesrechnungshof für ratsam, an die Notwendigkeit neuer finanzwirksamer
Maßnahmen einen strengen Maßstab anzulegen.

Essers

Romers

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