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nahme und Vorteilsnahme zu vermeiden. Die SPK entwickelte auch kein Konzept zur institutionellen und individuellen strategischen Korruptionsprävention
und beachtete teilweise vergaberechtliche Vorschriften nicht hinreichend. Ihr
fehlte ebenso ein umfassender Überblick über ihre zahlreichen Altverträge, bei
denen im Rahmen der Wirtschaftsprüfung ebenfalls vergaberechtliche Mängel
festgestellt wurden. Im Jahr 2016 verfügte die SPK über 20 Sondervermögen
(rund 45,7 Mio. Euro), die sie nicht ordnungsgemäß verwaltete und steuerte.
Sie verzichtete auch jahrelang darauf, ihre Anlagepolitik in einer Anlagerichtlinie festzusetzen.
Der Bundesrechnungshof hat es für erforderlich gehalten, dass die SPK die
Qualität ihres Verwaltungshandels verbessert. Sie muss sich dabei an die
geltenden Vorschriften halten und wirksame interne Kontroll- und Steuerungsinstrumente entwickeln. Insbesondere im Zusammenhang mit der Vergabe
von Leistungen, der Anlage von Vermögen und dem Sponsoring muss sie ihre
Verfahren rechtskonform gestalten und lückenlos dokumentieren. BKM und
SPK haben die beanstandeten Mängel weitgehend eingeräumt und zugesagt,
das Verwaltungshandeln zu verbessern. Teilweise sind hier bereits konkrete
Schritte eingeleitet. So hat die SPK eine zentrale Vergabestelle eingerichtet
und eine Anlagerichtlinie beschlossen.
Die SPK ist auch für die Bauunterhaltung der ihr anvertrauten Gebäude und
Liegenschaften zuständig. Über die vergangenen Jahre hat sich hier ein erheblicher Sanierungsstau gebildet. Nach Feststellungen des Bundesrechnungshofes weisen viele Gebäude Schäden auf, die zeitnah beseitigt werden müssten.
Der Bundesrechnungshof wird weiter begleitend prüfen, wie die SPK mit den
oben beschriebenen vielfältigen und zunehmenden Herausforderungen umgeht.
3.4.5
Deutsche Welle (Kapitel 0452 Titelgruppe 09, Titel 685 91 und 894 91)
Die Deutsche Welle (DW) ist der Auslandssender Deutschlands. In journalistischer Unabhängigkeit vermittelt er ein umfassendes Deutschlandbild und stellt
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