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3.4.4

Stiftung Preußischer Kulturbesitz (Titelgruppe 03)

Die SPK ist eine bundesunmittelbare Stiftung öffentlichen Rechts. Zweck der
im Jahr 1957 gegründeten Stiftung ist es, die ihr übertragenen preußischen
Kulturgüter zu bewahren, zu pflegen und zu ergänzen. Zu ihren Aufgaben
gehört es auch, diesen Kulturbesitz auszuwerten und den Kulturaustausch
zwischen den Völkern zu gewährleisten. Zur Stiftung gehören die Staatlichen
Museen zu Berlin mit 15 Einzelmuseen und vier weiteren Einrichtungen,

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die Staatsbibliothek zu Berlin,

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das Geheime Staatsarchiv,

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das Ibero-Amerikanische Institut und

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das Staatliche Institut für Musikforschung.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der SPK liegt in der umfassenden Sanierung und
Modernisierung der Museumsinsel. Drei der fünf historischen Gebäude auf der
Museumsinsel sind bereits fertiggestellt und wiedereröffnet. Mit der Fertigstellung und der Eröffnung der James-Simon-Galerie wurde im Juli 2019 ein weiterer Meilenstein erreicht. Bis zur Fertigstellung aller geplanten Maßnahmen
wird die Museumsinsel auch in Zukunft einen maßgeblichen Schwerpunkt bei
den Aufgaben der SPK darstellen.
Im Jahr 2018 finanzierte der Bund Betrieb, Investitionen und Projekte der SPK
mit 273,8 Mio. Euro (ohne Sonderaufgaben wie Deutsche Digitale Bibliothek,
Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts und Digitale
Strategien für deutsche Museen). Im Haushalt für das Jahr 2019 sind 286,9
Mio. Euro veranschlagt. Der Haushaltsentwurf 2020 sieht Ausgaben von 266,1
Mio. Euro vor, dies entspricht einer Verminderung um 7,3 %. Nach Angaben
der BKM ist der Rückgang maßgeblich im Auslaufen des für das PergamonMuseum erhöhten Sonderinvestitionsansatzes von 20 Mio. Euro begründet. Die
Finanzierung für laufende Ausgaben wie den Bauunterhalt wird hingegen gegenüber der bisherigen Finanzplanung um 5,5 Mio. Euro angehoben.
Der Bundesrechnungshof hat ausgewählte Fragen der Haushalts- und Wirtschaftsführung bei der SPK geprüft. Er hat u. a. festgestellt, dass die SPK ihr
Verwaltungshandeln beim sogenannten Sponsoring nicht ausreichend transparent und nur unzureichend dokumentierte. Nach der Verwaltungsvorschrift
zum Sponsoring ist dies jedoch erforderlich, um jeden Anschein von Einfluss-

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