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Der Bundesrechnungshof hat empfohlen, die Antragsverfahren zu vereinheitlichen, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Synergien auszuschöpfen,
indem die BKM die Programme zusammenlegt. Sie ist dem Vorschlag nicht gefolgt. Sie verweist dabei auf die weiter gefassten Fördermöglichkeiten der
Denkmalschutz-Sonderprogramme und die Tatsache, dass dieses für das Parlament eine hohe politische Priorität habe.
Nach Auffassung des Bundesrechnungshofes ist das bisherige Vorgehen bei
der Veranschlagung und Bewilligung investiver Maßnahmen nicht ausreichend
transparent. Es kann dazu führen, dass
•
aus dem Haushalt der BKM viele Baumaßnahmen finanziert werden, die
künftige Bundeshaushalte zunehmend und in einer nicht absehbaren Weise
belasten werden,
•
aus der Veranschlagung nicht hinreichend etatreifer Projekte erhebliche
Risiken für Mehrkosten und Projektverzögerungen entstehen, die der Bund
zu tragen hat,
•
eine sachgerechte Bearbeitung durch die BKM nicht sichergestellt werden
kann,
•
nicht ausreichend sichergestellt ist, dass Fördermittel des Bundes auf
Projekte beschränkt werden, bei denen das erforderliche Bundesinteresse
in transparenter, systematischer und vergleichbarer Weise begründet ist.
Im Ergebnis dürften die Spielräume, mit dem Haushalt der BKM künftig prioritäre Aufgaben wahrzunehmen, weiter stark eingeengt werden. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund des bestehenden Instandhaltungsstaus, z. B. bei
der SPK, zu sehen. Der Bundesrechnungshof empfiehlt vor diesem Hintergrund, die Anforderungen an die Aufnahme neuer Projekte zu schärfen und die
Transparenz und Einheitlichkeit der Zuwendungsverfahren zu stärken.
3.4.2
Förderung von Kultureinrichtungen
Die BKM finanziert etwa 70 national bedeutsame Kultureinrichtungen im Wege
der institutionellen Förderung durch Zuwendungen oder Zuschüsse, teilweise
gemeinsam mit Ländern und Kommunen. Hierfür gibt sie etwa 1 Mrd. Euro
oder 60 % ihres Gesamtbudgets aus. Bei den geförderten Einrichtungen handelt es sich um Stiftungen des öffentlichen und privaten Rechts, um Vereine
oder Gesellschaften. An einem Teil der privatrechtlich organisierten Einrich-