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tungen ist der Bund beteiligt. Die BKM nimmt hier neben ihrer zuwendungsrechtlichen Verantwortung auch die Funktionen als Gesellschafter wahr. Der
Bundesrechnungshof prüft auf der Grundlage der vorgelegten Jahresrechnungen der Einrichtungen regelmäßig, ob die BKM die damit verbundenen Aufgaben umfassend wahrgenommen hat.
Zu den Beteiligungsgesellschaften der BKM gehört auch die Bayreuther Festspiele GmbH (BF GmbH). Der Bund ist mit 29 % des Stammkapitals an der
BF GmbH beteiligt. Die institutionelle Förderung der BF GmbH ist in Kapitel
0542, Titel 68421 im Jahr 2019 mit 2,8 Mio. Euro veranschlagt. Für das Jahr
2020 ist eine Förderung in gleicher Höhe vorgesehen. Die BF GmbH ist die Betreiberin der Bayreuther Festspiele. Sie hat die Gesamtsanierung des Festspielhauses in Bayreuth eingeleitet, für die bisher 30 Mio. Euro vorgesehen
waren. Hiervon sollte nach einer Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr
2013 mit den Mittelgebern – u. a. das Land Bayern und die Stadt Bayreuth –
der Bund bis zu 10 Mio. Euro tragen. Dieser Betrag ist im Bundeshaushalt und
in der Finanzplanung berücksichtigt.
Nach den vom Bundesrechnungshof ausgewerteten Unterlagen ist der für die
Gesamtsanierung des Festspielhauses und der Nebengebäude erforderliche
Betrag deutlich auf nunmehr 158 Mio. Euro angestiegen. Die mit der Finanzierungsvereinbarung bereitgestellten Mittel von 30 Mio. Euro sind spätestens im
Haushaltsjahr 2021 erschöpft, sodass die weiteren erforderlichen Baumaßnahmen nicht durchgeführt werden können. Auf den Bund kommen somit erhebliche Mehrausgaben zu. Diese hängen auch davon ab, wie sich die anderen
Mittelgeber hieran beteiligen. Die Stadt Bayreuth hat bereits angekündigt,
keine Mehrkosten tragen zu wollen.
Der Bundesrechnungshof hat es für erforderlich gehalten, dass der Haushaltsausschuss vor Abschluss einer neuen Finanzierungsvereinbarung umfassend
über die daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen für den Bund
informiert wird. Er hat deshalb die BKM aufgefordert, die Berichterstatterinnen
und Berichterstatter für den Einzelplan 04 rechtzeitig vor den parlamentarischen Haushaltsberatungen umfassend über die beabsichtigte Gesamtsanierung auf dem Festspielgelände und die damit verbundenen Kosten zu informieren.

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