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ben von 1 626,7 Mio. Euro vor. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die im
Haushaltsentwurf veranschlagten Mittel für die Kultur in der Vergangenheit
regelmäßig im parlamentarischen Verfahren erhöht wurden. So wurden im
Haushaltsentwurf für das Jahr 2019 1 588,5 Mio. Euro veranschlagt. Im parlamentarischen Verfahren kamen 138 Mio. Euro hinzu. Vergleicht man die
Haushaltsentwürfe miteinander, ergibt sich für das Jahr 2020 ein Anstieg
gegenüber dem Vorjahr um 38 Mio. Euro.
3.4.1

Investive Maßnahmen

Etwa 20 % der im Kapitel 0452 veranschlagten finanziellen Maßnahmen haben
investiven Charakter. Diese sind von besonderer Bedeutung für die langfristigen Gestaltungsmöglichkeiten, die der Bundeshaushalt im Bereich Kultur
bietet. Der größte Teil dieser Maßnahmen sind Baumaßnahmen, die die BKM in
der Regel durch Zuwendungen finanziert.
Für die im Bundeshaushalt 2019 berücksichtigten Zuwendungsbaumaßnahmen
fallen nach den Berechnungen des Bundesrechnungshofes über die Projektlaufzeit Ausgaben von 2,1 Mrd. Euro an. Davon sind im aktuellen Haushaltsplan 2019 etwa 670 Mio. Euro durch Ausgabeermächtigungen, Ausgabereste
oder Selbstbewirtschaftungsmittel gedeckt. Weitere 1,4 Mrd. Euro werden in
den nächsten Jahren zu veranschlagen sein. Hiervon finden sich 520 Mio. Euro
in dem von der Bundesregierung beschlossenen Haushaltsentwurf 2020 sowie
in der Finanzplanung bis zum Jahr 2023. Es verbleibt ein Differenzbetrag von
880 Mio. Euro, der für die beschlossenen Projekte in der Zukunft noch zu etatisieren ist. Wie die nachfolgende Abbildung 4 zeigt, ist das Gesamtvolumen
der Zuwendungen für Baumaßnahmen, die die BKM aus Titeln der Titelgruppen
01, 02, 06 und 07 1 finanziert und künftig finanzieren soll, in den letzten Jahren
stark angestiegen.

1

Also ohne Titelgruppe 03, SPK.

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