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Abbildung 5:

Bundeszuschüsse für Baumaßnahmen
In den Jahren 2012 bis 2019, in Mrd. Euro

2,1 Mrd.
(Gesamt)

1,4 Mrd. Euro an

geplanten Zuschüssen
(Stand: 2019), die ab dem
Jahr 2020 zu etatisieren
sind.

In den
Mrd.
Folgejahren
zu etatisieren (Gesamt)

0,6

0,7 Mrd. Euro, vom

Vom
Haushalt
abgedeckt

Haushalt 2019 abgedeckt.
2012

2013

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Quellen: Einzelplan 04, Haushaltspläne der Jahre 2012 bis 2019.

Eine wesentliche Rolle für diese Entwicklung spielen die Förderprojekte, die im
parlamentarischen Verfahren der Haushaltsgesetzgebung beschlossen wurden.
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages (Haushaltsausschuss)
hat in den Jahren 2015 bis 2019 die Förderung von 170 Baumaßnahmen
veranlasst. Überwiegend hat er zunächst VE zur Verfügung gestellt. Der
Gesamtbetrag der erforderlichen Zuschüsse ergibt sich nur aus den in den
Bereinigungssitzungen beschlossenen Änderungsanträgen. Dem Bundeshaushalt ist nicht zu entnehmen, um welche Baumaßnahmen es sich handelt und
welche Investitionskosten jeweils zu erwarten sind.
In den letzten fünf Jahren sind aus dem Haushalt der BKM für Zuwendungsbaumaßnahmen durchschnittlich 115 Mio. Euro abgeflossen. Es stellt eine
große Herausforderung für die BKM dar, die zahlreichen zusätzlichen Baumaßnahmen zu bearbeiten. Sie hat darauf mit organisatorischen Anpassungen
reagiert. Ihren Plan, Vollzugsaufgaben der Bauförderung an das Bundesverwaltungsamt abzugeben, konnte die BKM jedoch noch nicht umsetzen.
Bei einer Prüfung der im Haushalt der BKM veranschlagten Zuwendungen für
Baumaßnahmen hat der Bundesrechnungshof festgestellt, dass viele der Maßnahmen nicht etatreif waren. Dies gilt insbesondere für die auf parlamentarische Initiative zurückgehenden Projekte. Belastbare Kosten- und Zeitpläne

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