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Der Ausgabenschwerpunkt liegt weiterhin bei den Projektförderungen. Dafür
plant die Integrationsbeauftragte im Jahr 2020 erneut insgesamt 30 Mio. Euro
ein. Darüber hinaus beantragt sie für diese Ausgabemittel auch VE für mehrjährige Förderungen; für das Jahr 2021 sollen davon 26 Mio. Euro ausgebracht
werden. Würden diese Ermächtigungen im nächsten Jahr vollständig in Anspruch genommen, wäre bereits über 80 % des für das Jahr 2021 geplanten
Fördervolumens gebunden. Bei der Unterstützung von Flüchtlingsprojekten,
bei denen die veranschlagten VE mit 20 Mio. Euro identisch mit den geplanten
Ausgaben sind, wären die Mittel sogar vollständig gebunden. Dem Bundesrechnungshof ist bewusst, dass längerfristige Festlegungen für eine nachhaltige Förderpolitik von besonderer Bedeutung sind. Er weist aber darauf hin,
dass ein solch hoher Bindungsgrad den Spielraum von Parlament und Regierung einschränkt, angemessen und flexibel auf ggf. veränderte Prioritäten
reagieren zu können.
Der Bundesrechnungshof hat den starken Aufwuchs von Fördermitteln bei der
Integrationsbeauftragten in der Vergangenheit bereits kritisch begleitet. Die
zahlreichen Berührungspunkte zwischen den Zuständigkeiten der Bundesministerien und den Aufgabenbereichen der Integrationsbeauftragten bergen
die Gefahr von Doppelstrukturen und Doppelförderungen. Dies bestätigten die
Rückmeldungen einiger Ressorts in den Jahren 2018 und 2019 bei der Abstimmung zur Aktualisierung der „Richtlinien zur Förderung von Flüchtlingsprojekten der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und
Integration“. Die Integrationsbeauftragte selbst räumte ein, dass es eine
Überschneidung mit der Förderung des BMI gegeben habe. Solche Doppelungen können nur verhindert werden, indem die Verantwortung für die Fördermittel in den zuständigen Fachressorts gebündelt wird. Der Bundesrechnungshof hat dies gegenüber der Integrationsbeauftragten mehrfach angeregt.
3.4

Die Beauftragte für Kultur und Medien (Kapitel 0452)

Die BKM fördert Angelegenheiten von gesamtstaatlicher Bedeutung aus dem
Bereich von Kultur und Medien. Neben mehr als 700 Einrichtungen unterstützt
sie dabei auch zahlreiche kulturelle Veranstaltungen und Baumaßnahmen. Der
Haushalt der BKM ist von 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2013 auf 1,7 Mrd. Euro, die im
Haushalt 2019 veranschlagt sind, gestiegen. Die Ausgaben lagen im Jahr 2018
bei knapp 1,6 Mrd. Euro. Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2020 sieht Ausga-

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