10
Dabei kommt es aus Sicht des Bundesrechnungshofes darauf an, dass das
Bundeskanzleramt
•
die für die IT des Bundes erforderlichen Steuerungsinformationen zeitnah
zusammenträgt und hierfür ein verlässliches ressortübergreifendes ITControlling aufbaut,
•
schnell und umfassend untersucht, welche Stärken und Schwächen die aktuelle IT-Steuerung besitzt und auf dieser Grundlage den Änderungsbedarf
ermittelt,
•
zwischen widerstreitenden Schlüsselakteuren der IT-Steuerung eine starke
Vermittlerrolle einnimmt, um sachgerechte Lösungen herbeizuführen.
3.1.3
Koordinierung der Nachrichtendienste des Bundes durch das Bundeskanzleramt
Zu den Aufgaben des Bundeskanzleramtes gehört auch die des Beauftragten
für die Nachrichtendienste des Bundes. Die Aufgaben nimmt ein beamteter
Staatssekretär im Bundeskanzleramt wahr. Er koordiniert und intensiviert die
Zusammenarbeit der Nachrichtendienste des Bundes. Hierzu zählen der BND
als nachgeordnete Behörde des Bundeskanzleramtes, das Bundesamt für Verfassungsschutz im Geschäftsbereich des BMI sowie das Bundesamt für den
militärischen Abschirmdienst, das dem Bundesministerium der Verteidigung
zugeordnet ist. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist dem Beauftragten für die
Nachrichtendienste des Bundes eine Abteilung im Bundeskanzleramt unterstellt, die neben der Koordination der Nachrichtendienste des Bundes auch für
den BND zuständig ist.
Die Prüfungsergebnisse des Bundesrechnungshofes zu den Nachrichtendiensten des Bundes unterliegen zumeist der Geheimhaltung und können an dieser
Stelle nicht im Einzelnen dargelegt werden. Als Ergebnis einer querschnittlichen Prüfung hat der Bundesrechnungshof zur Steuerung der Nachrichtendienste des Bundes u. a. empfohlen, einen systematischen und regelmäßigen
Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Ressorts vorzusehen. Dies
würde es insbesondere erleichtern, übergreifende Risikobewertungen und
Anforderungen an die Fachaufsicht zu entwickeln. Das Bundeskanzleramt hat
in Abstimmung mit den Ressorts zugesagt, diese Empfehlung aufzugreifen.