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Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 044/15

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drei Jahren zusammenfassend zum Zwecke der Evaluierung zu unterrichten. Das Kontrollgremium kam dieser Berichtspflicht mit seinen Berichten zu den Maßnahmen nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz nach.12
2.2. Zuwanderungsgesetz13 (Nr. 14)
Mit dem am 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz unterzog der Bundesgesetzgeber sämtliche Bestimmungen der Migrations- und Integrationspolitik sowie des Aufenthaltsrechts von Nichtdeutschen einer umfassenden Reform. Mit dem Artikelgesetz wurden das Aufenthaltsgesetz und das Gesetz zur Freizügigkeit von EU-Bürgern neu eingeführt und zahlreiche
bestehende Vorschriften geändert. Das Gesetz vollzog dabei auch die notwendigen Änderungen
des Ausländerrechts durch das Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 nach.14
Die Evaluation des Gesetzes war nicht im Zuwanderungsgesetz bestimmt worden, vielmehr
wurde im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vom 11. November 200515 eine Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes anhand der Anwendungspraxis vereinbart.
Den Auftrag übernahm das Bundesministerium des Innern (BMI) und legte die Ergebnisse seiner
Evaluation16 mit seinem Bericht vom Juli 2006 vor.17
Für den Regelungsbereich der Inneren Sicherheit und Terrorismusbekämpfung kommt das Ministerium zu dem Ergebnis, dass sich die sicherheitsrelevanten Normen des Zuwanderungsgesetzes,
insbesondere im Bereich der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung insgesamt bewährt haben.
Als wirksames Instrument mit spezialpräventiver Wirkung hätten sich gerade Überwachungsmaßnahmen erwiesen, die bei aus Gründen der inneren Sicherheit ausgewiesenen Ausländern
angeordnet werden können.

12

Vgl. BT-Drs. 15/981, 15/3391, 15/5506, 16/2550, 16/5982.

13

Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration
von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), vom 30. Juli 2004, BGBl. I 2004, S. 1950.

14

BT-Drs. 15/420 S. 61.

15

Gemeinsam für Deutschland – mit Mut und Menschlichkeit, Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD,
11. November 2005, S. 118, Zeilen 5760 ff., online verfügbar unter: http://www.kas.de/upload/ACDP/CDU/Koalitionsvertraege/Koalitionsvertrag2005.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).

16

Das Gesetz wurde in einem mehrstufigen Verfahren evaluiert, das die Einholung schriftlicher Stellungnahmen
der betroffenen Bundes- und Landesministerien sowie von Nichtregierungsorganisationen, die Anhörung von
Experten, eine Analyse der Rechtsprechung zum Zuwanderungsgesetz sowie die Evaluierung der Integrationskurse durch externe Beratungsunternehmen umfasste. Vgl. BT-Drs. 16/5065, S. 151.

17

Bericht zur Evaluierung des Gesetzes zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des
Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz), Juli 2006, online
verfügbar unter: http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/151396/publicationFile/14810/evaluierungsbericht_zum_zuwanderungsgesetz.pdf (zuletzt abgerufen am 4. März 2015).

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