Wissenschaftliche Dienste

Ausarbeitung
WD 3 - 3000 - 044/15

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Darüber hinaus stellt das BMI in seinem Bericht Optimierungsbedarf auf gesetzgeberischer
Ebene fest. Die im Evaluierungsbericht ausgewiesenen Empfehlungen18 sind in Teilen in dem Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union berücksichtigt worden.19 Die gesetzlichen Optimierungsmaßnahmen, die auf sicherheitspolitischen Erkenntnissen beruhen, betreffen vor allem wesentliche Änderungen im Visumverfahren. Darüber hinaus wurde das Konsultationsverfahren gemäß § 73 AufenthG auf alle
bekannten Referenzpersonen erstreckt.20
2.3. Gesetz zur Errichtung gemeinsamer Dateien von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten des
Bundes und der Länder (Gemeinsame-Dateien-Gesetz - GDG) vom 22. Dezember 200621 (Nr. 18)
Mit dem am 31. Dezember 2006 in Kraft getretenen Gesetz wurden zur weiteren Verbesserung des
Informationsaustauschs zwischen den Sicherheitsbehörden die gesetzlichen Grundlagen für die
Errichtung einer gemeinsamen standardisierten Zentralen Antiterrordatei sowie von gemeinsamen Projektdateien von Polizeien und Nachrichtendiensten geschaffen. Das Gesetz sah zum einen die Einführung des Antiterrordateigesetzes (ATDG) und zum anderen die Schaffung der gesetzlichen Grundlagen für projektbezogene gemeinsame Dateien (Projektdateien) vor, die der Unterstützung einer befristeten projektbezogenen Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden
des Bundes und der Länder, des MAD, des BND, der Polizeibehörden des Bundes und der Länder
und des ZKA dienen.
Nach Art. 5 Abs. 2 GDG war das durch dieses Gesetz neu geschaffene Antiterrordateigesetz ein
Jahr vor Ablauf seiner sechsjährigen Befristung unter Einbeziehung eines im Einvernehmen mit
dem Deutschen Bundestag zu bestellenden wissenschaftlichen Sachverständigen zu evaluieren.
Nach Durchführung eines Vergabeverfahrens erhielt die Ramboll Management GmbH, Hamburg,
den Auftrag, eine wissenschaftliche Methodenberatung durchzuführen. Der Deutsche Bundestag
erklärte sein Einvernehmen mit der Beauftragung am 8. März 2011.22
Der Evaluierungsbericht23 wurde dem Deutschen Bundestag am 7. März 2013 zugeleitet.

18

Erforderlich seien zum einen Präzisierungen und Ergänzungen bei den sicherheitsrelevanten Ausweisungstatbeständen und deren Rechtsfolgen. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf wird dabei auch bei der Beschleunigung
sicherheitsrelevanter Ausweisungsverfahren gesehen. Zum anderen empfehle sich eine gesetzliche Neujustierung des in der Praxis bislang nicht zum Einsatz gekommenen Instruments der Abschiebungsanordnung. Vgl.
Evaluationsbericht des BMI, Fn. 17, S. 7, 11 ff. sowie 169 ff.

19

BT-Drs. 16/5065. Das Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen
Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, Seite 1970) trat mit Ausnahme einiger Bestimmungen am 28. August
2007 in Kraft.

20

Zu den Maßnahmen im Überblick vgl. BT-Drs. 16/5065, Fn. 19, S. 4 f.; im Einzelnen S. 154 ff.

21

BGBl. I 2006, Seite 3409.

22

Vgl. BT-Drs. 18/4057, Fn. 2 zu Frage 2.

23

BT-Drs. 17/12665 (neu).

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