Anlage 2 zur Ausarbeitung WD 3 – 3000 – 044/15
Gesetz1
Evaluation im Gesetz
vorgeschrieben?
eines wissenschaftlichen
Sachverständigen binnen fünf Jahren
nach dem Inkrafttreten am 1.1.2009.
Wer führte in wessen
Auftrag die Evaluation
durch?
Folgen der Evaluation
Evaluation oder andere Erfahrungswertanalysen aufgrund
anderer Verpflichtung
mung mit dem Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
(BMJV) ein Vergabeverfahren für die Leistungen
des wissenschaftlichen
Sachverständigen durchgeführt. Ein zuschlagfähiges Angebot liegt vor.
Dieses wurde dem Präsidenten des Deutschen
Bundestags zur Einleitung
des Verfahrens zur Einvernehmensherstellung
zugeleitet.
Nein.
Nr. 33
Nr. 38
Auftrag des Bundesamtes
für Justiz über ein rechtstatsächliches Forschungsvorhaben zur Evaluation
des Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung
schwerer staatsgefährdender Gewalttaten an die
Kriminologische Zentralstelle e.V. in Kooperation
mit Prof. Dr. Thomas
Feltes, Ruhr-Universität
Bochum.
Begrenzte Evaluationstiefe aufgrund des vergleichsweise
kurzen Untersuchungszeitraums
führte zu lediglich beschränkten
Rückschlüsse auf die Auswirkungen des Gesetzes und zu der
Empfehlung, eine abschließende
Beurteilung der Wirksamkeit des
GVVG gegen die Bedrohungen
durch den internationalen Terrorismus auf eine breitere Datenbasis zu stützen.
In Art. 6 des Protokolls zur Änderung
des Europäischen Übereinkommens zur
Bekämpfung des Terrorismus wird der
Europäische Ausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) beauftragt, die Anwendung dieses Übereinkommens zu verfolgen. [BGBl. II 2010, S. 1230 (1235).]
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