Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
– 97 –
Anlage 5
Entschließung der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 26. Januar 2009
„Keine weitere Einschränkung der Transparenz bei Finanzaufsichtsbehörden“
Die Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
lehnen die Schaffung einer solchen pauschalen Ausnahme entschieden ab. Es kann nicht sein, dass gerade bei
den Aufsichtsbehörden, deren Tätigkeit durch die aktuelle Finanz- und Bankenkrise in die öffentliche Kritik geraten ist, die Transparenz noch weiter eingeschränkt wird.
Das Vertrauen der Öffentlichkeit in die staatlichen Kontrollinstanzen sollte durch mehr Offenheit wiederhergestellt und nicht durch Einschränkung der Informationsfreiheit noch weiter erschüttert werden.
Bekanntwerden im jeweiligen Einzelfall nachteilige Auswirkungen auf die Kontroll- oder Aufsichtsaufgaben der
Finanz-, Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden haben
kann; ohnehin sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
sowie personenbezogene Daten geschützt. Damit besteht
schon gegenwärtig im Bereich der Finanzaufsicht nur eine
begrenzte Transparenz. Auch die Gerichte entwickeln hier
differenzierte und sachgerechte Kriterien für die Anwendung der gesetzlichen Geheimhaltungsgründe. Diese von
der Rechtsprechung eingeleitete Gesetzesauslegung nun
durch eine Gesetzesänderung korrigieren zu wollen und
den Zugang zu Informationen der Finanzaufsichtsbehörden gänzlich auszuschließen, widerspricht Sinn und
Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes und den berechtigten Auskunftsinteressen der Bürgerinnen und Bürger.
Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde sogar
der Zugang zu Informationen über solche Unternehmen
ausgeschlossen, die kontinuierlich gegen schwerwiegende
Straftatbestände verstoßen.
Informationen, die in diesem Bereich tatsächlich geheimhaltungsbedürftig sind, werden bereits heute durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend geschützt. So müssen solche Informationen nicht offen gelegt werden, deren
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in
Deutschland appelliert an den Deutschen Bundestag, eine
solche Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes
nicht zu beschließen.
Der Bundesrat hat im Zuge seiner Beratung des Zahlungsdiensteumsetzungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/11613)
vorgeschlagen, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes noch weiter einzuschränken: Ausgerechnet gegenüber
Bundesbehörden der Finanz-, Wertpapier- und Versicherungsaufsicht soll es künftig kein Recht auf Informationszugang mehr geben. Die Entscheidung liegt jetzt beim
Deutschen Bundestag.
2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit