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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 6
Entschließung der 18. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 24. Juni 2009
„Informationszugang für Bürgerinnen und Bürger verbessern!“

Die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze in Bund
und Ländern hat bewiesen: Der freie Zugang von Bürgerinnen und Bürgern zu Informationen öffentlicher Stellen
ist auch in Deutschland fester Bestandteil der Demokratie. Seit 1998 haben nun schon elf Länder und der Bund
ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz erlassen.
Umweltinformationsgesetze und das Verbraucherinformationsgesetz ergänzen und erweitern den freien Zugang
zu Informationen in spezifischen Bereichen.
In einer Vielzahl von Fällen haben die Bürgerinnen und
Bürger Zugang zu amtlichen Informationen erhalten. Die
Erfahrungen zeigen aber auch, dass sie immer wieder auf
unnötige Hindernisse stoßen, wenn sie ihre Informationsrechte geltend machen wollen. So ist es für alle Beteiligten, auch für die Behörden, immer wieder schwer zu bestimmen, welches Informationszugangsrecht gilt. Zudem
mindern teilweise ausufernde Ablehnungsgründe die Erfolgsaussichten von Zugangsanträgen.
Die Informationsfreiheitsbeauftragten halten es deshalb
zugunsten einer größeren Transparenz des Verwaltungshandelns für geboten,

2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

– einen unkomplizierten und umfassenden Zugang zu
amtlichen Informationen zu ermöglichen,
– Ausnahmen vom Informationszugang auf das unabdingbar notwendige Maß zu beschränken,
– den Informationszugang grundsätzlich kostenfrei zu
gewähren,
– die Verfahren zur Rechtsdurchsetzung des Informationsanspruchs zu beschleunigen,
– Veröffentlichungspflichten als zweite Säule des Informationszugangs im Sinne einer aktiven Informationspolitik zu stärken.
Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten
Deutschlands sieht darüber hinaus die Notwendigkeit, die
Bewertung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes
auf unabhängiger wissenschaftlicher Grundlage anzugehen.

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