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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

Anlage 4
Entschließung der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland
vom 3./4. Dezember 2008
„Die neue Konvention des Europarats zur Informationsfreiheit so bald wie möglich
unterzeichnen und ratifizieren!“
Der Ministerausschuss des Europarats hat am 27. November 2008 den Entwurf einer Konvention über den Zugang zu amtlichen Dokumenten beschlossen. Mit ihrem
Inkrafttreten wird die Konvention alle Vertragsstaaten verpflichten, jedem Menschen ein allgemeines Recht auf gebührenfreien Zugang zu Behördeninformationen einzuräumen, ohne dass dies begründet werden muss.
Es ist zu begrüßen, dass damit erstmals weltweit ein völkerrechtlich verbindlicher Vertrag zur Informationsfreiheit auf den Weg gebracht worden ist.

2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, die Konvention so bald wie möglich zu unterzeichnen und dem Bundestag zur Ratifikation zuzuleiten, damit die Konvention
schnell in Kraft treten kann. Die wenigen verbleibenden
Bundesländer, die noch immer keine Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet haben, müssen ihre Haltung
jetzt dringend revidieren, damit die Bundesrepublik nicht
zum Schlusslicht unter den Mitgliedstaaten des Europarats wird.

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