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Neben den Beschwerden gegen das Verhalten anderer Behörden stellten Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen zwei Jahren auch verstärkt bei mir selbst Anträge auf
Zugang zu Informationen. Insbesondere im letzten Jahr
nahm die Anzahl der Informationsersuchen deutlich zu.
So stieg die Zahl der Anträge von 2008 auf 2009 um
mehr als das Dreifache.
Größtenteils habe ich die gewünschten Informationen bereit gestellt (89,7 Prozent). In einigen Fällen lagen mir die
angefragten Informationen nicht vor oder der Antrag
wurde zurückgezogen.
3.2
Fortbildungen zum Informationsfreiheitsgesetz
Die Einführung eines völlig neuen Rechtsinstituts, wie es
der freie Zugang zu amtlichen Informationen ist, ist nur
so gut, wie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den
Verwaltungen damit umgehen können. Fortbildung ist
deswegen wichtig.
In zahlreichen Gesprächen hatte sich gezeigt, dass der
Fortbildungsbedarf in der Bundesverwaltung sehr hoch
ist, ohne dass dem offenbar ein ausreichendes Angebot
gegenüberstand. Ich habe daher im Jahr 2009 begonnen,
selbst Fortbildungen anzubieten.
Bisher haben im Mai, Juni und Dezember 2009 Einführungskurse zum Informationsfreiheitsgesetz für jeweils
etwa 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Bundesverwaltung stattgefunden. Die Nachfrage für die Veranstaltungen überstieg deutlich das Angebot an Plätzen.
Die Veranstaltungen hatten die folgenden Schwerpunkte:
– Zweck und Ziel der Informationsfreiheit,
– Gesetzliche Grundlagen,
– Anwendungsbereich des IFG und Verhältnis zu anderen Informationszugangsregeln,
– Grundbegriffe des IFG,
– Ausnahmetatbestände,
– Verfahren und Gebühren.
Erwartungsgemäß wurde am intensivsten über den Anwendungsbereich des IFG und über die Ausnahmetatbestände diskutiert. Dabei hat sich gezeigt, dass Informationsfreiheit vielfach noch immer eher als Last angesehen
wird. Deshalb sollen die Fortbildungen den notwendigen
Bewusstseinswandel zu mehr Transparenz unterstützen.
3.3
Beratungs- und Kontrollbesuche
Im zurückliegenden Berichtszeitraum habe ich erstmals
Behörden anlassunabhängig kontrolliert, um die Umsetzung des IFG zu überprüfen. Dabei habe ich nicht nur den
Umgang mit Informationszugangsanträgen geprüft, sondern die Behörden auch beraten. In Gesprächen erörterte
ich mit den Behördenvertretern grundlegende Sachver2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
halte bei der Anwendung des Gesetzes. Zudem erhielt ich
bei den Besuchen und der stichprobenartigen Durchsicht
der Anträge einen Überblick über das Spektrum der Anfragen und die interne Organisation ihrer Bearbeitung.
Besondere Aufmerksamkeit widmete ich den (teilweise)
zurückgewiesenen Anfragen und den mit Gebühren belegten Entscheidungen, bei denen sich die Antragsteller
nicht gemäß § 12 Absatz 3 IFG an mich gewandt hatten.
3.3.1
Bundesministerium für Bildung und Forschung – Das IFG ist angekommen
Die erste Kontrolle bot wenig Überraschendes – erfreulicherweise.
Meine erste anlassunabhängige Kontrolle nahm ich 2008
im Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) vor. Bereits vor dem eigentlichen Besuch prüfte
ich, ob und in welchem Umfang die Veröffentlichungspflichten nach § 11 IFG erfüllt worden sind. Im Rahmen
einer aktiven Informationspolitik müssen die Behörden
und öffentlichen Stellen des Bundes Organisations- und
Aktenpläne allgemein zugänglich machen. Beide waren
auf dem Internetauftritt des Ministeriums veröffentlicht,
was im Vergleich mit den anderen Stellen noch keine
Selbstverständlichkeit ist (vgl. Nr. 4.14.2). Daneben waren auch eine Reihe weiterer Informationen über unterschiedliche Themenbereiche auf der Internetseite eingestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren über das Intranet und als Rundschreiben mit einer Hausanordnung
über das Inkrafttreten des IFG informiert worden. Aus
Sicht des IFG ist das BMBF eher als kleine Behörde zu
betrachten. So gingen im Jahr 2007 insgesamt zehn Anträge auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ein. Im ersten Halbjahr 2008 waren es
sechs Anfragen. Organisatorisch ist die Aufgabe federführend im Justiziariat des Hauses angebunden. Die Prüfung der Anträge erfolgt allerdings in den jeweiligen
Fachreferaten, denen dazu Anwendungshinweise des
BMBF zur Verfügung stehen, die Teil der elektronischen
Geschäftsordnung des Ministeriums sind.
Bis zum Zeitpunkt meines Besuches war gegen eine Entscheidung des Ministeriums noch keine Klage eingereicht
worden, im Jahr 2007 hat es zwei Widersprüche gegen
IFG-Bescheide gegeben. Auf Grund der vergleichsweise
geringen Anzahl an Informationsersuchen konnte ich mir
alle Unterlagen ansehen und überprüfen. Insgesamt bestätigte sich der durchweg positive Eindruck. Gegen die Entscheidungen der Behörde hatte ich im Wesentlichen keine
Einwände. Auch hinsichtlich der Gebühren konnte ich
keine Verstöße erkennen.
Nach Durchsicht der Unterlagen sprach ich im Rahmen
eines Abschlussgespräches die mir aufgefallenen strittigen Punkte an und legte meine ggf. andere Rechtsauffassung dar. Insgesamt konnte ich aber eine erfreuliche Aufgeschlossenheit gegenüber dem IFG feststellen.