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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 3.1)
Eingänge von Beschwerden nach Geschäftsbereichen
0
Bundespräsidialamt
2
BR
6
8
10
12
3
0
0
6
4
7
12
1
1
13
BMF
14
1
BMWi
6
1
0
10
BMAS
15
18
BMVBS
3
1
BMVg
5
12
BMG
BRH
BMZ
BMBF
20
0
BMJ
BMFSFJ
18
5
BMI
BMU
16
3
AA
BMELV
14
0
0
Bundeskanzleramt
DBT
4
10
1
0
0
1
5
0
2
0
2
0
2008
Eine Kontinuität bei den Ressorts, zu denen verhältnismäßig viele Eingaben bei mir eingehen, lässt sich nicht
ablesen. Etwaige Tendenzen lassen sich so nur schwer
feststellen. Des Weiteren habe ich nicht in allen Fällen
der Auffassung der Behörde widersprochen. Nicht jede
Beschwerde bedeutet deswegen auch eine fehlerhafte Anwendung des IFG. Es wurde vielmehr deutlich, dass sich
die öffentlichen Stellen mit dem IFG verstärkt befasst und
die Reichweite der gesetzlichen Ausnahmegründe ausgelegt haben.
2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit
2009
Um dies besser beurteilen zu können, habe ich die abgeschlossenen Verfahren ausgewertet und kategorisiert. Im
Ergebnis ist mein Tätigwerden durchaus positiv für die
Antragstellerinnen und Antragsteller zu werten. So gewährten die Behörden und öffentlichen Stellen des Bundes im zurückliegenden Berichtszeitraum in 38,8 Prozent
der bei mir abgeschlossenen Fälle den Informationszugang ganz oder teilweise.