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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

A b b i l d u n g 1 (zu Nr. 3.1)
Eingänge von Beschwerden nach Geschäftsbereichen

0
Bundespräsidialamt

2

BR

6

8

10

12

3
0
0
6
4
7
12
1
1
13

BMF

14
1

BMWi

6
1
0
10

BMAS

15
18

BMVBS

3
1

BMVg

5
12

BMG

BRH

BMZ
BMBF

20

0

BMJ

BMFSFJ

18

5

BMI

BMU

16

3

AA

BMELV

14

0
0

Bundeskanzleramt

DBT

4

10
1
0
0
1
5
0
2
0
2
0
2008

Eine Kontinuität bei den Ressorts, zu denen verhältnismäßig viele Eingaben bei mir eingehen, lässt sich nicht
ablesen. Etwaige Tendenzen lassen sich so nur schwer
feststellen. Des Weiteren habe ich nicht in allen Fällen
der Auffassung der Behörde widersprochen. Nicht jede
Beschwerde bedeutet deswegen auch eine fehlerhafte Anwendung des IFG. Es wurde vielmehr deutlich, dass sich
die öffentlichen Stellen mit dem IFG verstärkt befasst und
die Reichweite der gesetzlichen Ausnahmegründe ausgelegt haben.

2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

2009

Um dies besser beurteilen zu können, habe ich die abgeschlossenen Verfahren ausgewertet und kategorisiert. Im
Ergebnis ist mein Tätigwerden durchaus positiv für die
Antragstellerinnen und Antragsteller zu werten. So gewährten die Behörden und öffentlichen Stellen des Bundes im zurückliegenden Berichtszeitraum in 38,8 Prozent
der bei mir abgeschlossenen Fälle den Informationszugang ganz oder teilweise.

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