Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode

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mationsfreiheitsgesetz haben. Dies wäre ein großer
Schritt für mehr Transparenz und mehr demokratische
Teilhabe. Allerdings ist fraglich, ob sich die Bundesrepublik Deutschland diesem Prozess anschließen wird.
Solange die Verhandlungen auf der Ebene des Europarats
liefen, bestand grundsätzlich noch Anlass zum Optimismus. Zwar sind die Informationsfreiheitsbeauftragten in
Europa nicht offiziell in die Verhandlungen eingebunden
worden. Gleichwohl hat sich die Europäische Konferenz
der Informationsfreiheitsbeauftragten deutlich positioniert und sich aktiv gegenüber der parlamentarischen Versammlung und dem Ministerkomitee des Europarats
eingebracht. Die Konferenz hat die Konvention grundsätzlich begrüßt, in wichtigen Details jedoch Verbesserungen gefordert. In einem gemeinsamen Brief an den
Vorsitzenden des Ministerkomitees, den schwedischen
Außenminister Carl Bildt, wurde u. a. darauf hingewiesen, dass der Entwurf der Konvention keine klaren Antwortfristen bei Informationsersuchen vorgebe, dass die
Beschwerdemechanismen bei abgelehnten Ersuchen nur
unzureichend ausgestaltet seien und dass durch die Unterzeichnerstaaten sämtliche Vertragsklauseln wieder abbedungen werden könnten. Diese Aktivitäten führten jedoch
zu keinen Änderungen mehr, die Konvention wurde am
18. Juni 2009 angenommen.
Aus deutscher Sicht überwiegen allerdings deutlich die
Vorzüge der Konvention, die zugunsten der Informationsfreiheit stellenweise über das hinausgeht, was die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der meisten Länder vorsehen. So gelten die auch in der Konvention
vorhandenen Ausnahmetatbestände anders als im IFG
nicht absolut, sondern sehen immer eine Abwägung mit
dem öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung der
Information vor. Eine solche Interessenabwägung im
deutschen Recht würde eine flexiblere Anwendung des
IFG ermöglichen und wesentlich mehr Informationen zugänglich machen, ohne dass dies die im Gesetz vorgesehenen Ausnahmetatbestände grundsätzlich in Frage stellen würde. Ein weiterer positiver Aspekt ist, dass jede
Einsichtnahme in Dokumente vor Ort bei der verfügungsberechtigten Behörde gebührenfrei sein soll, was in den
deutschen Informationsfreiheitsgesetzen so nicht vorgesehen ist. Ein solcher Verzicht auf Gebühren würde sich
kaum haushaltsrechtlich auswirken, würde aber für den
Einzelnen die Hürden bei der Inanspruchnahme des
Rechts auf Informationszugang noch einmal deutlich senken.
Die IFK hat deshalb die Konvention ausdrücklich begrüßt
und die Bundesregierung in einer Entschließung vom 3./4. Dezember 2008 aufgefordert, sie zügig zu unterzeichnen und
zu ratifizieren (siehe Anlage 4). Damit war vor allem auch
die Hoffnung verbunden, die fünf Länder, in denen es
noch keine Informationsfreiheitsgesetze gibt, könnten ihre
ablehnende Haltung aufgeben, damit Deutschland nicht
erneut zum Schlusslicht in Europa wird.
Nach dieser insgesamt erfreulichen Vorgeschichte kam
dann aber die Enttäuschung: Das BMI hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bundesregierung die Konvention des Europarates nicht unterzeichnen und ratifizieren

werde. Für den Bund bestehe hierfür kein Bedarf, da das
IFG bereits einen vergleichbaren Standard vorsehe. Vor
allem aber gebe es erheblichen Widerstand aus den Ländern gegen eine Unterzeichnung, darunter auch solchen,
in denen es bereits Informationsfreiheitsgesetze gibt. Dies
wäre äußerst bedauerlich, da nun tatsächlich das eintritt,
was gerade verhindert werden sollte: Deutschland wird in
Europa in Sachen Informationsfreiheit erneut zum
Schlusslicht.
Die Bundesregierung ist aufgerufen, ihre ablehnende Haltung zu der Konvention noch einmal zu überprüfen.
3

Informationsfreiheit – Zahlen, Fakten
und Probleme

3.1

Statistische Auswertung der
Eingaben 2008 und 2009

Die Anfragen und Eingaben bleiben zahlenmäßig auf
konstant hohem Niveau, verschieben sich jedoch thematisch. Ein Schwerpunkt meiner Arbeit liegt damit in der
Bearbeitung teils komplexer Eingaben zu konkreten Informationsanträgen.
Auch vier Jahre nach Einführung des Gesetzes am
1. Januar 2006 besteht bei Bürgern und Behörden weiterhin großer Beratungsbedarf. Nicht in jedem Fall lässt sich
beispielsweise ohne weiteres feststellen, ob das Gesetz
auf die jeweilige öffentliche Stelle Anwendung findet.
Die Bürgerinnen und Bürger wandten sich daher oft an
mich, um allgemeine Informationen über das IFG, seine
Reichweite und seine Grenzen zu erhalten.
Nachdem im ersten Berichtszeitraum die Zahl der Eingänge im Jahr 2007 um 37,8 Prozent im Vergleich zu
2006 abgenommen hatten, blieben sie im aktuellen Berichtszeitraum auf einem relativ konstanten Niveau. So
haben sich im Jahr 2008 Bürgerinnen und Bürger in
134 Fällen an mich gewandt. Im darauffolgenden Jahr
2009 wurde ich in insgesamt 114 Fällen angerufen.
Die Anzahl der allgemeinen Anfragen reduzierte sich von
65 im Jahr 2008 auf 41 im Jahr 2009. Dies ist ein Rückgang von 36,9 Prozent. Dieser Trend spiegelt sich bei den
absoluten Zahlen der Eingaben nach § 12 Absatz 1 IFG aber
nicht wieder, weil es dafür mehr Beschwerden gegeben hat:
2009 wandten sich 69 Bürger an mich, weil sie ihr Recht
auf freien und voraussetzungslosen Informationszugang
nach dem IFG in einem konkreten Fall als verletzt ansahen, während es 2008 68 waren.
Nach einzelnen Bereichen der Bundesverwaltung konzentrierten sich die Eingaben auf die Ressorts mit einer hohen
Zahl von Behörden im Geschäftsbereich. Die Gründe hierfür sind vielschichtig und lassen sich nicht allein mit der
Einstellung der Behörden zum IFG erklären. Die Eingaben betrafen die einzelnen Geschäftsbereiche unterschiedlich stark. Dies lässt jedoch keine Rückschlüsse auf den
Umgang der jeweiligen Behörde mit dem IFG zu. Auch
werde ich nicht in jedem Fall angerufen, in dem der Antragsteller mit dem Ergebnis seiner Anfrage nicht zufrieden ist. Häufig geben sich die Betroffenen gleichwohl damit zufrieden oder sie legen Rechtsmittel ein, ohne die
Möglichkeit einer Eingabe bei mir zu nutzen.
2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit

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