Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
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aber auch des Deutschen Bundestages, der das IFG seinerzeit als sog. Parlamentsgesetz verabschiedet hat. Ebenso setze ich auf ein zunehmendes Interesse der Bürgerinnen und Bürger, dieses Gesetz für sich zu nutzen und die gewünschte Transparenz
herzustellen. Dabei dürfen sie weder durch überlange und für sie aufwändige Verfahren noch durch überzogene Gebühren entmutigt werden.
Die Verwaltung sollte das Interesse an ihrer Arbeit und die Nachfragen der Bürgerinnen und Bürger nicht als Belästigung oder Angriff werten, sondern als Chance begreifen, das Vertrauen in ihre Tätigkeit zu festigen und ihr Vorgehen transparent zu
machen. Ein offener Umgang mit Informationen und eine bürgerfreundliche Informationspolitik unter Nutzung der modernen Kommunikationsmöglichkeiten wie
z. B. des Internets werden darüber hinaus die Anzahl von Informationsanträgen in
Grenzen halten.
Hierzu meinen Beitrag zu leisten, werde ich mich auch in Zukunft mit allen Kräften
bemühen.
Schließlich möchte ich es nicht versäumen, meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die trotz vieler Widrigkeiten mit großem Engagement in der „Projektgruppe
IFG“ das Thema Informationsfreiheit bearbeitet haben, für ihre ausgezeichnete Arbeit zu danken. Mit dem Haushaltsbeschluss 2010 ist für den Bereich Informationsfreiheit endlich die erforderliche Referatsleiterstelle in meinem Hause ausgebracht
worden. Damit wird in Kürze ein eigenständiges Referat die Durchführung des IFG
und seine Umsetzung durch die Behörden begleiten können.
Peter Schaar
2. Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit