Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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nen Aussagegenehmigungen auch für die Anhörungen
des Sachverständigen eingeholt werden müssen.
Am 3. Januar 2005 nahm der Sachverständige mit den genannten Mitarbeitern seine Arbeit auf. Er zog dabei umfangreiche Aktenbestände insbesondere des BND bei und
hörte eine Vielzahl von Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeitern des Dienstes, der beteiligten Justizbehörden
sowie Vertreter der damaligen Bundesregierung an. Im
Rahmen der Untersuchung wurden u. a auch Informationsbesuche beim BND durchgeführt. Am 29. Juni 2005
legte der Sachverständige dem Gremium seinen Abschlußbericht vor. Zur Vorlage des Berichts hat das Gremium nachfolgende öffentliche Bewertung nach § 5
Abs. 1 Satz 5 PKGrG abgegeben:
„Das nach dem Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
eingesetzte Gremium des Deutschen Bundestages hat
einstimmig beschlossen, nachfolgende öffentliche Bewertung gem. § 5 Abs.1 Satz 5 PKGrG abzugeben:

die Anweisung gegeben habe, „in zwei bis drei Wochen
für Bombenstimmung“ und eine „heiße Party“ zu sorgen
und zur Gewalt gegen die serbische Minderheit in der Region aufgerufen habe. Am 17. und 18. März 2004 war es
im Kosovo zu pogromartigen Ausschreitungen von Kosovo-Albanern gegen die serbische Minderheit gekommen bei denen 19 Menschen getötet und mehr als 1 000
verletzt wurden.
Das Parlamentarsche Kontrollgremium hat sich am
24. November 2004 mit den schweren Vorwürfen gegen
den Bundesnachrichtendienst befasst. Das Gremium hat
sich umfassend von den Vertretern der Bundesregierung
und dem Bundesnachrichtendienst über die Erkenntnislage des Dienstes unterrichten lassen. Hierzu hat es
Mitarbeiter des Dienstes befragt und Unterlagen eingesehen. Das Kontrollgremium hat dabei kein Fehlverhalten
des Bundesnachrichtendienstes festgestellt. Das Gremium beschloss einstimmig, dieses Ergebnis als öffentliche Bewertung nach § 5 PKGrG abzugeben. Die Bewertung lautete:
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat einstimmig den folgenden Beschluss gefasst:

Der vom Parlamentarischen Kontrollgremium im
November 2004 beauftragte Sachverständige, Herr
Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof a. D.
Dr. Gerhard Schäfer, hat das Gremium am Mittwoch
über das Ergebnis seiner Untersuchung zu den in dem
Buch „Bedingt dienstbereit“ beschriebenen Vorgängen
des wegen Betruges zum Nachteil des BND rechtskräftig verurteilten Norbert Juretzko informiert.
Das Kontrollgremium hat erstmals von der gesetzlichen Möglichkeit der Beauftragung eines Sachverständigen nach § 2 c Kontrollgremiumsgesetz
Gebrauch gemacht. Die Beauftragung eines Sachverständigen hat sich dabei als ein besonders effektives
Kontrollinstrument bewährt, mit dem in relativ kurzer
Zeit ein konstruktives und sachdienliches Ergebnis erzielt werden kann. Der umfangreiche Bericht ermöglicht dem Gremium über den eigentlichen Sachverhalt
hinaus viele wichtige Erkenntnisse für seine weitere
Kontrolltätigkeit. Darüber hinaus hat der Sachverständige in seinem Bericht Vorschläge für eine weitere
Verbesserung der Kontrolltätigkeit unterbreitet, über
die in der Zukunft sicherlich zu diskutieren sein wird.
So geht eine Anregung des Sachverständigen dahin,
zur Verbesserung der Befugnisse des Kontrollgremiums auf eine Gesetzesänderung hinzuwirken, nach
der auf die Beweiserhebung des Gremiums die Vorschriften der Strafprozessordnung sinngemäß Anwendung finden sollten.“
3.

Vorwürfe gegen den BND im Zusammenhang mit den Unruhen im Kosovo
im März 2004

In zwei Beiträgen des ZDF „heute-journal“ am 18. und
20. November 2004 wurde die Behauptung aufgestellt,
der Bundesnachrichtendienst habe der Bundeswehr im
Februar und März 2004 im Kosovo sicherheitsrelevante
Informationen vorenthalten. So habe der Dienst zumindest ein Telefonat abgehört, in dem ein Kosovo-Albaner,

Drucksache 15/5989

Das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages hat sich heute mit Vorwürfen des
ZDF im „heute-journal“ vom 18. November 2004 befasst, wonach der Bundesnachrichtendienst durch Abhörmaßnahmen gewonnene Erkenntnisse über bevorstehende gewalttätige Unruhen im Kosovo nicht an die
Bundeswehr weitergegeben haben soll.
Die von den Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wurden durch Vertreter der Bundesregierung
beantwortet.
Das
Parlamentarische
Kontrollgremium hat kein Fehlverhalten des Bundesnachrichtendienstes festgestellt.“
4.

Aktuelle Entwicklungen in Afghanistan

Wie bereits in dem letzten Bericht dargelegt, bildete die
fortlaufende Information über die aktuelle Bedrohungslage in Afghanistan und die Sicherheitslage für die in
Afghanistan stationierten ISAF-Truppen ein wichtiges
Thema bei den Unterrichtungen durch die Bundesregierung.
Die Bemühungen der ausländischen und insbesondere
auch der deutschen Streitkräfte in der Unterstützung der
Zentralregierung und beim Aufbau gesellschaftlicher
Strukturen verdienen nach wie vor höchste Anerkennung
und verlangen nach einer besonders intensiven und vorausschauenden Aufklärung durch die Nachrichtendienste.
Der zielgenaue Einsatz sämtlicher den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehender Mittel sowohl in personeller
als auch in technischer Hinsicht gehört gerade hier zu den
wichtigsten Aufgaben der Dienste, die sich der Unterstützung des Kontrollgremiums auf diesem Felde weiter
sicher sein können.

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