Drucksache 15/5989
1.
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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
Die Bekämpfung des internationalen
Terrorismus
Sendung „Menschen bei Maischberger“ mit, in der er
über die im Buch geschilderten Vorgänge berichtete.
Wie bereits in den Vorjahresberichten dargelegt, hat sich
der internationale Terrorismus mit den Anschlägen vom
11. September 2001 in den USA zu einer weltweiten Bedrohung entwickelt. Das Ausmaß der Gewaltbereitschaft,
die logistische Vernetzung und die langfristig angelegte
und grenzüberschreitende Vorgehensweise der Täter haben die Gefährdung weiter verdeutlicht. Die Bekämpfung
des internationalen Terrorismus stellt weiterhin eine vorrangige Aufgabe der deutschen Sicherheitsbehörden und
insbesondere der bundesdeutschen Nachrichtendienste
dar. Im Vordergrund steht dabei die unverändert anhaltende Bedrohung durch den islamistischen Terrorismus.
Die jüngsten Anschläge in London vom Juli 2005 haben
deutlich gemacht, dass die grenzüberschreitenden Strukturen existent und funktionsfähig sind.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich infolge der
Veröffentlichung mehrfach mit der Angelegenheit befasst
und kam am 24. November 2004 einvernehmlich überein,
einen Sachverständigen entsprechend § 2c PKGrG mit der
Untersuchung des Sachverhalts zu beauftragen. Das Gremium verständigte sich darauf, den ehemaligen Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof, Dr. Gerhard Schäfer,
mit der Untersuchung zu beauftragen. Zuvor hatte der Chef
des Bundeskanzleramtes mit Schreiben vom 11. November
2004 die Benennung von Dr. Schäfer zur Kenntnis genommen.
Die Nachrichtendienste in Deutschland wie in den europäischen Nachbarländern haben – im Zusammenwirken
mit den Polizeibehörden – im Berichtszeitraum bei der
Aufklärung von Strukturen des internationalen Terrorismus weiter gute Fortschritte erzielt. Beleg dafür sind die
Festnahmen in Deutschland und in einer Reihe von europäischen Nachbarländern.
„Das Parlamentarische Kontrollgremium hat am
24. November 2004 einstimmig die Beauftragung von
Bundesrichter a. D. Dr. Gerhard Schäfer nach § 2c
Kontrollgremiumgesetz als Sachverständigen beschlossen. Das Kontrollgremium hat damit erstmals
von dieser im Jahr 1999 gesetzlich eingeführten Befugnis Gebrauch gemacht. Der Sachverständige soll
die in einem Buch beschriebenen Vorgänge um die
versuchte Enttarnung einer vermeintlichen Innenquelle eines russischen Nachrichtendienstes im BND
zum Ende der neunziger Jahre untersuchen. Dabei soll
er u. a. klären, ob und inwieweit es bei diesem Vorgang Unzulänglichkeiten der Dienst- und Fachaufsicht
im BND und im Bundeskanzleramt gegeben hat. Nach
Abschluss seiner Untersuchung soll er dem Parlamentarischen Kontrollgremium über das Ergebnis einen
Bericht erstatten.“
Die Bekämpfung des internationalen Terrorismus durch
die deutschen Nachrichtendienste wird auch in Zukunft
ein Schwerpunkt der Kontrolltätigkeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums sein. Dabei wird ein besonderer
Blick auf die internationale Zusammenarbeit der verschiedenen Dienste und den zur effektiven Bekämpfung
des Terrorismus zwingend erforderlichen Informationsaustausch zwischen den Diensten zu legen sein.
2.
Veröffentlichungen in dem Buch „Bedingt
dienstbereit“
Anfang September 2004 veröffentlichte Norbert Juretzko
im Ullstein-Verlag das zusammen mit Wilhelm Dietl verfasste Buch „Bedingt dienstbereit. Im Herzen des BND –
die Abrechnung eines Aussteigers“. In dem Buch stellt
sich der Verfasser als erfolgreicher Agent und Quellenführer des Bundesnachrichtendienstes dar, der nur durch
die bürokratische Engstirnigkeit des Dienstes von Beamten ohne praktische Erfahrung gehemmt worden sei. Im
Mittelpunkt der Darstellung stehen Vorgänge um die versuchte Enttarnung einer vermeintlichen Innenquelle eines
russischen Nachrichtendienstes im BND in den Jahren
1996 bis 1998. Den Darstellungen zufolge seien die Ermittlungen gegen einen hohen Beamten des BND, den
damaligen Abteilungsleiter Volker Foertsch, aus Gründen
der Staatsräson eingestellt worden, obwohl gegen
Foertsch ein massiver Spionageverdacht vorgelegen habe.
Die Veröffentlichung fand in den Medien eine gewisse
Aufmerksamkeit. So strahlte die ARD am 13. September
2004 eine Sendung unter dem Titel „die story: Russisch
Roulette – die Agenten, der Kreml und das Kanzleramt“
aus, welche ausgewählte dienstliche Erlebnisse Juretzkos
in Anlehnung an sein Buch zum Gegenstand hatte. Am
21. September 2004 wirkte Juretzko darüber hinaus in der
Die Beauftragung des Sachverständigen wurde mit nachfolgender Pressemitteilung vom 24. November 2004 bekannt gemacht:
Dem Sachverständigen wurden von der Bundestagsverwaltung Arbeitsräume zur Verfügung gestellt, die den
Anforderungen an die gebotene sichere Verwahrung von
Akten entsprachen. Darüber hinaus wurden ihm zur Unterstützung eine Mitarbeiterin des höheren Dienstes sowie
eine Verwaltungsangestellte zugeordnet.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen stehen dem beauftragten Sachverständigen die Befugnisse des Gremiums
nach § 2a und § 2b PKGrG zu. So kann er gem. § 2a
PKGrG von der Bundesregierung in den Grenzen des
§ 2b PKGrG, die Einsicht in Akten und Dateien der
Dienste, die Anhörung von Mitarbeitern der Dienste und
die Möglichkeit von Besuchen bei den Diensten verlangen. Einigkeit bestand mit den Mitgliedern des Kontrollgremiums aber auch dahingehend, dass der Sachverständige darüber hinaus in unmittelbarer oder in
entsprechender Anwendung des Artikel 35 GG befugt ist,
Rechts- und Amtshilfe durch Behörden des Bundes und
der Länder in Anspruch zu nehmen sowie Auskunftspersonen anzuhören, die nicht dem Dienst angehören. Die
Anhörungen können dabei nur formlos erfolgen, da dem
Gremium nicht die Befugnisse aus der StPO zur Verfügung stehen. Darüber hinaus bestand Einvernehmen mit
dem Gremium, dass die beamtenrechtlich vorgeschriebe-