Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
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des Bundes dem Gremium zur Kenntnis gegeben werden (§ 2d Satz 2 PKGrG).
Die besondere Bedeutung dieser weiten Kontrollrechte
liegt darin, dass diese Befugnisse einem parlamentarischen Gremium Zugriff auf einen normalerweise dem
Parlament unzugänglichen Bereich der Exekutive gestatten. Damit hat das Gremium Kontrollrechte, die sonst nur
Untersuchungsausschüssen, dem Wehrbeauftragten oder
dem Petitionsausschuss eingeräumt werden.
Dies wird auch daran deutlich, dass nach § 1 PKGrG
zwar nur die Bundesregierung der Kontrolle des Gremiums
unterliegt, es dem Gremium aber darüber hinaus gestattet
ist, nicht nur die Unterrichtungsgegenstände, sondern
auch die Art der Unterrichtung zu bestimmen. So kann es
entweder einen Bericht der Bundesregierung in einer Sitzung, eine Akteneinsicht vor Ort oder die Anhörung eines
Bediensteten der Nachrichtendienste verlangen.
Parlamentarische Kontrolle ist hier folglich nicht nur als
nachträgliches Ersuchen um Zustimmung, sondern zumindest auch als „mitwirkende Beeinflussung“ zu verstehen. Dabei bleibt die Verantwortung der Regierung für
die Entscheidung aber natürlich unberührt, nur der parlamentarische Einfluss kommt früher zur Geltung.
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat auch im vorliegenden Berichtszeitraum von seinen Befugnissen Gebrauch gemacht. Hervorzuheben ist hierbei insbesondere
die erstmalige Beauftragung eines Sachverständigen zur
Untersuchung eines Einzelfalles (vgl. hierzu ausführlich
unter V 2).
IV.
Konstituierung und Zusammensetzung des
Parlamentarischen Kontrollgremiums
sowie Anzahl der Sitzungen und
Teilnehmerkreis
1.
Konstituierung und Zusammensetzung
Im Berichtszeitraum von November 2004 bis September
2005 ist die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit von dem im Dezember 2002 konstituierten Parlamentarischen Kontrollgremium der
15. Wahlperiode wahrgenommen worden.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums
der 15. Wahlperiode sind in der Sitzung des Deutschen
Bundestages am 5. Dezember 2002 gewählt worden. Folgende Abgeordnete gehören – in alphabetischer Reihenfolge – dem Gremium an: Hermann Bachmaier (SPD),
Hartmut Büttner (Schönebeck) (CDU/CSU), Rainer
Funke (FDP), Hans-Joachim Hacker (SPD), Volker
Neumann (Bramsche) (SPD), Bernd Schmidbauer (CDU/
CSU), Erika Simm (SPD), Hans-Christian Ströbele
(BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Wolfgang Zeitlmann
(CDU/CSU). Das Gremium wurde am 18. Dezember
2002 konstituiert und trat am selben Tag zu seiner ersten
Sitzung zusammen.
Zum Vorsitzenden des Gremiums wurde der Abgeordnete
Volker Neumann (Bramsche) (SPD) gewählt. Nach einer
Änderung in den Bestimmungen der Geschäftsordnung
Drucksache 15/5989
des Kontrollgremiums wechselt der Vorsitz nicht mehr
halbjährlich sondern jährlich zwischen der parlamentarischen Mehrheit und Minderheit.
Der am 18. Dezember 2002 gewählte Vorsitzende Volker
Neumann (Bramsche) (SPD) hat aufgrund einer Vereinbarung im Gremium sein Amt bis Ende Dezember 2003
ausgeübt. Zum stellvertretenden Vorsitzenden war im
Dezember 2002 der Abgeordnete Hartmut Büttner (CDU/
CSU) bestimmt worden. Er hat den Vorsitz im Parlamentarischen Kontrollgremium am 1. Januar 2004 für das
Jahr 2004 übernommen. Seit 1. Januar 2005 ist wieder
der Abgeordnete Volker Neumann (Bramsche) (SPD),
Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums.
Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde der Abgeordnete Wolfgang Zeitlmann (CDU/CSU) bestimmt.
2.
Anzahl der Sitzungen und Teilnehmerkreis
Das Parlamentarische Kontrollgremium tagt laut Geschäftsordnung mindestens einmal im Vierteljahr, in der
Praxis jedoch erheblich häufiger. Im Berichtszeitraum ist
das Kontrollgremium insgesamt zu zehn Sitzungen zusammengetreten. Darunter war eine sog. Sondersitzung,
d. h. eine solche, die auf Antrag eines Gremiumsmitglieds
oder der Bundesregierung außerhalb der regulären Planungen erfolgt ist. Darüber hinaus ist das Parlamentarische Kontrollgremium zu insgesamt zwei internen Sitzungen zusammengekommen, an denen keine Vertreter
der Bundesregierung oder der Dienste teilnahmen.
Neben den Mitgliedern des Gremiums haben an den Sitzungen des Kontrollgremiums für die Bundesregierung
der Koordinator der Nachrichtendienste im Bundeskanzleramt, MD Ernst Uhrlau, der Staatssekretär im Bundesministerium des Innern, Lutz Diwell, und der Staatssekretär im Bundesministerium der Verteidigung, Klaus
Biederbick, ferner die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamtes für Verfassungsschutz und
des Militärischen Abschirmdienstes sowie – je nach
Thema – weitere Beamte aus den Ministerien und den
Nachrichtendiensten teilgenommen.
V.
Beratungsgegenstände des Gremiums
von besonderer Bedeutung
Wie bereits einleitend ausgeführt, unterliegen gemäß § 5
Abs. 1 Satz 1 PKGrG sämtliche im Rahmen der Beratungen des Kontrollgremiums bekannt gewordenen Informationen grundsätzlich der Geheimhaltung und damit dem
Verbot der Weitergabe an Dritte. Die in den Sitzungen des
Gremiums bekannt gewordenen Informationen dürfen nur
an die Mitglieder des Gremiums selbst, nicht aber generell an die Mitglieder des Deutschen Bundestages weitergegeben werden. Unter Beachtung dieses strikten Gebots
der Geheimhaltung werden nachfolgende Beratungsgegenstände von besonderer Bedeutung in allgemeiner
Form dargestellt, um zumindest einen kursorischen Überblick über das Tätigkeitsfeld des Kontrollgremiums zu
geben.