Drucksache 15/5989
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Beschränkungsmaßnahmen der Dienste auf dem Gebiet
der Brief-, Post- und Fernmeldeüberwachung nach den
§§ 3, 5 und 8 G10 zu erstatten, wobei das Gremium aber
auch hier wiederum gehalten ist, der Verpflichtung zur
Geheimhaltung Rechnung zu tragen. Die Berichte müssen daher meist eher allgemein gehalten werden.
Im vorliegenden Berichtszeitraum hat das Parlamentarische Kontrollgremium eine dieser jährlichen Unterrichtungen erstellt:
– Unterrichtung vom 17. Februar 2005 über den Berichtszeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2004 Bundestagsdrucksache 15/4897.
Dabei hat sich für das Parlamentarische Kontrollgremium
wiederum bestätigt, dass sich die Sicherheitsbehörden
ihrer besonderen Verantwortung bei der Beantragung,
Genehmigung und Durchführung jeder einzelnen Anordnung bewusst sind, ihre Tätigkeit gewissenhaft ausüben
und die Beschränkungen der Bürgerinnen und Bürger so
gering wie möglich halten.
14.
Evaluierung einzelner Regelungen des
Terrorismusbekämpfungsgesetzes
Mit Inkrafttreten des Terrorismusbekämpfungsgesetz
(Gesetz zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
vom 9. Januar 2002 [BGBl. I S. 361]) zum 1. Januar 2002
sind den Sicherheitsdiensten in Reaktion auf die Terroranschläge in den USA vom 11. September 2001 und die
veränderte Bedrohungslage durch den international agierenden Terrorismus neue Befugnisse übertragen worden,
die in die Schutzbereiche des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10 GG) bzw. in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Abs. 1 GG)
eingreifen. Den Diensten stehen seit Anfang 2002 Auskunftsrechte gegenüber Banken, Postdienstleistern, Luftfahrtunternehmen und Telekommunikationsunternehmen
sowie die Befugnis zum Einsatz des sog. IMSI-Catchers
zu. Diese durch das Gesetz geschaffenen neuen Befugnisse sind befristet und entfallen fünf Jahre nach Verkündung des Gesetzes. Durch die Befristung wollte der Gesetzgeber eine rechtzeitige und intensive Evaluation der
mit dem Gesetz geschaffenen Befugnisse sicherstellen.
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium hat der Gesetzgeber dabei aufgegeben, jährlich und zusammenfassend
nach Ablauf von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Bericht zum Zwecke der Evaluierung der neuen
Befugnisse vorzulegen.
Dieser zusammenfassenden Berichtspflicht ist das Parlamentarische Kontrollgremium im Berichtszeitraum mit
der nachfolgenden Unterrichtung des Deutschen Bundestages nachgekommen:
– Unterrichtung vom 12. Mai 2005 über den Berichtszeitraum 1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2004 (Bundestagsdrucksache 15/5506).
In diesem Bericht zum Zwecke der Evaluierung gelangt
das Parlamentarische Kontrollgremium zu dem Ergebnis,
dass die Nachrichtendienste mit den neuen Befugnissen
im Berichtszeitraum sehr verantwortungsvoll umgegan-
Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode
gen sind und diese trotz des hohen Gefährdungspotentials
extremistischer bzw. terroristischer Vereinigungen maßvoll eingesetzt haben. So war Zahl der Eingriffe in die
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger relativ gering.
Insbesondere Auskünften bei Banken und Telekommunikationsunternehmen sowie der Einsatz des IMSI-Catchers
haben den Diensten dabei aber gleichwohl wichtige Erkenntnisse zur Verbesserung ihrer Aufgabenerfüllung
vermittelt. Die neuen Befugnisse nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz stellen insgesamt einen wichtigen
Beitrag zu Bewahrung der inneren und äußeren Sicherheit
der Bundesrepublik Deutschland dar. Andererseits wird
es weiterhin zentrale Aufgabe aller beteiligten Stellen
– Nachrichtendienste, Bundesregierung und Kontrollgremien – bleiben, die Bedürfnisse jedes Einzelnen auf
Schutz seiner Privatsphäre im Rahmen der rechtsstaatlichen Ordnung zu wahren.
15.
Berichterstattung der Bundesregierung
über Auslandseinsätze des MAD
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat sich durch
die Bundesregierung auch weiter über den Stand der Auslandseinsätze des MAD im Rahmen deutscher Einsatzkontingente unterrichten lassen. Dabei wurde insbesondere auch über die anlässlich dieser Einsätze
geschlossenen Vereinbarungen zwischen MAD und BND
informiert.
16.
Besuch des gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums von Bund und Ländern
Das Parlamentarische Kontrollgremium hat am 11. Mai
2005 das von der Bundesregierung im Dezember 2004
eingerichtete gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum
von Bund und Ländern in Berlin-Treptow besucht. An der
Kooperationszentrale beteiligen sich alle für die Terrorismusbekämpfung relevanten Sicherheitsbehörden, wie das
Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Bundesnachrichtendienst, die Kriminal- und
Verfassungsschutzämter der Länder, die Bundespolizei,
das Zollkriminalamt und der Militärische Abschirmdienst. Durch eine schnelle und zielgerichtete Analyse
aktueller Gefährdungshinweise und die Gewährleistung
einer Abstimmung operativer Maßnahmen sollen die in
dem Zentrum arbeiten Experten die Gefahren durch den
internationalen Terrorismus besser einschätzen und Anschläge verhindern helfen. Das Parlamentarische Kontrollgremium hat bei seinem Besuch Gelegenheit genutzt,
sich vor Ort einen ersten Eindruck von der Arbeit des
Kooperationszentrums zu verschaffen.
V.
Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern von
Kontrollgremien anderer Staaten
Der Wunsch nach einem Erfahrungsaustausch mit dem
Parlamentarischen Kontrollgremium seitens ausländischer Parlamentarier ist weiterhin sehr ausgeprägt. Zum
Teil handelte es sich um Gespräche mit Mitgliedern vergleichbarer Kontrollgremien, zum Teil handelt es sich um
solche mit einzelnen Abgeordneten oder auch Regie-