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Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
Dr. Stephan Harbarth
(A) Dann haben wir wieder eine Chance, weltweit aufzutreten.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Ich wünsche mir, dass dieser Untersuchungsausschuss
viele Punkte offen anspricht, dass er in der Tat nicht haltmacht, wenn es um die Aufklärung von Missständen in
Institutionen geht. Ich wünsche mir aber auch, dass er
nicht etwa versucht, Nachrichtendienste, die für unser
Gemeinwesen wichtig sind und die sich an Recht und
Gesetz halten, unter einen Pauschalverdacht zu stellen.
Ich möchte von dieser Stelle aus ganz bewusst all den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die bei Nachrichtendiensten, die sich an Recht und Gesetz halten, arbeiten,
sehr herzlich Dank sagen. Wir wollen nicht, dass sie unter Pauschalverdacht gestellt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Wir wollen auch nicht, dass in der berechtigten Kritik
an anderen Ländern und anderen Regierungen, die geäußert werden muss, irgendwelche dumpfen Ressentiments
gegen andere Länder mitschwingen – Aufklärung ja,
dumpfe Ressentiments nein. In diesem Sinne wünsche
ich eine sachorientierte Arbeit des Untersuchungsausschusses. Ich hoffe, dass er zu einer Veranstaltung der
Aufklärung und nicht zu einer Veranstaltung des Klamauks wird.
Ich möchte mich noch einmal sehr herzlich bei allen
bedanken, die in den vergangenen Wochen daran mitgewirkt haben, dass wir einen gemeinsamen Antrag vorle(B) gen können. In den Dank möchte ich auch all die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fraktionen einschließen,
die sehr intensiv daran gearbeitet haben.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der SPD)
Vizepräsidentin Ulla Schmidt:
Vielen Dank. – Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der
Fraktionen der CDU/CSU, der SPD, der Linken und
Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 18/843 zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses. Wer stimmt
für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? –
Damit ist der Antrag mit den Stimmen des gesamten
Hauses angenommen und der erste Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode eingesetzt.
(Beifall im ganzen Hause)
Ich rufe die Tagesordnungspunkte 6 a bis 6 c auf:
a) Erste Beratung des von den Fraktionen der
CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur
Sukzessivadoption durch Lebenspartner
Drucksache 18/841
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
b) Erste Beratung des von den Abgeordneten (C)
Volker Beck (Köln), Monika Lazar, Ulle
Schauws, weiteren Abgeordneten und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des
Lebenspartnerschaftsgesetzes und anderer
Gesetze im Bereich des Adoptionsrechts
Drucksache 18/577 (neu)
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)
Innenausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten
Volker Beck (Köln), Luise Amtsberg, Katja
Keul, weiteren Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten
Entwurfs eines Gesetzes zum Europäischen
Übereinkommen über die Adoption von Kindern (revidiert)
Drucksache 18/842
Überweisungsvorschlag:
Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz (f)
Auswärtiger Ausschuss
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 38 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Damit ist so beschlossen.
Für die Bundesregierung spricht jetzt Bundesminister
Heiko Maas.
Heiko Maas, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz:
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten
Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für Familien,
und heute ist ein guter Tag für Kinder. Mit diesem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, sorgen wir
dafür,
(Volker Beck [Köln] [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie sorgen für gar nichts!)
dass Kinder das bekommen, was jedes Kind braucht und
verdient, nämlich Eltern. Ob Kinder Fürsorge, Zuwendung, Schutz und Erziehung erfahren, hängt nicht vom
Geschlecht ihrer Eltern ab. Auch in Regenbogenfamilien
können Kinder glücklich und geborgen aufwachsen.
(Beifall bei der SPD, der LINKEN und dem
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Trotzdem hat das Gesetz bislang selbst die Sukzessivadoption bei Lebenspartnern nicht zugelassen. Kinder, die ihre Eltern verloren hatten, konnten zwar durch
eine ledige oder verpartnerte Person adoptiert werden.
Deren Lebenspartner aber durfte dieses Kind nicht adoptieren und ihm rechtlich kein Elternteil sein. Gerade Kindern, die schon einmal elternlos waren, wurde damit ein
zweiter Elternteil vorenthalten. Die Reform, die wir
heute vorlegen, macht Schluss mit dieser Situation, die
auch für viele Kinder nicht unproblematisch gewesen ist.
(D)