1886
(A)

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014

Warum ich hier heute mit Ja stimme: Für mich gilt,
dass die Immunität nicht ein Privileg des einzelnen Abgeordneten ist, sondern eine Sicherung der Arbeitsfähigkeit des Parlamentes. Wir wollen uns damit schon aus
historischen Gründen davor schützen, dass durch Ermittlungsverfahren das Parlament in seinen Entscheidungen
und Mehrheiten manipuliert wird. Das liegt hier aber
nicht vor.
Wir entscheiden auch nicht, ob ein Verfahren durchgeführt wird, denn die Nichtaufhebung der Immunität
würde ein Verfahren nur auf den Zeitpunkt nach dem
Abgeordnetenstatus verlegen. Ich meine, wenn nicht die
Funktionsfähigkeit tangiert ist, sind wir alle gut beraten,
uns einem Verfahren zu stellen. Wie andere betroffene
Bürger und Bürgerinnen auch.
Kollege Gysi, Ihr Argument, dass die Nichtaufhebung
mittelbar eine Unterstützung anderer in gleicher Sache
Beschuldigter wäre, halte ich eigentlich für sachfremd.
Aber trotzdem: Vielleicht ist es ja genau anders herum,
dass die Anwesenheit von Abgeordneten im gleichen
Verfahren am Ende eine Unterstützung wird.

Monika Lazar (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es
geht um die erneute Aufhebung der Immunität von zwei
KollegInnen der Linksfraktion wegen Ermittlungen an
Gegenprotesten in Dresden im Februar 2011. Ebenso
wie die beiden KollegInnen der Linksfraktion waren
auch mehrere MdBs von Bündnis 90/ Die Grünen vor
Ort. Ich persönlich war vor und nach 2011 immer selber
(B) bei den Protesten gegen den unerträglichen jährlichen
Naziaufmarsch in Dresden dabei, auch im Februar 2011.
Gegen mich wird nicht ermittelt. Verstehen tue ich die
Ermittlungen der sächsischen Justiz gegen die KollegInnen der Linksfraktion nicht.

Allerdings ärgere ich mich über die Ausführungen der
Kollegin Kipping in dieser Debatte sehr. Es geht bei dieser Debatte nicht um den Wettbewerb um den besten Antifaschisten. Dass die Linksfraktion sich hier so inszeniert, finde ich schwer erträglich.
Warum sollen Bundestagsabgeordnete anders und
besser behandelt werden, als die vielen BürgerInnen, gegen die auch in dieser Sache ermittelt wird. Eine Sonderbehandlung lehne ich ab.
Damit lasse ich mir aber nicht von der Rednerin der
Linksfraktion unterstellen, dass ich mich nicht ausreichend gegen Rechtsextremismus engagiere. Das tue ich
seit Jahren in Sachsen und anderen Regionen unseres
Landes. Als Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus und sächsische Bundestagsabgeordnete bin
ich seit vielen Jahren auf diesem Gebiet aktiv. Dieser
hier diskutierte Fall eignet sich aber nicht dazu, festzustellen, wer bei dem Thema besser ist als der andere
Kollege. Hier sollten wir uns als DemokratInnen nicht
auseinanderdividieren lassen. Da ich aber finde, Bundestagsabgeordnete sollten nicht besser als andere BürgerInnen vor Gericht behandelt werden, stimme ich der
Aufhebung der Immunität der beiden KollegInnen zu.

(C)

Anlage 3
Zu Protokoll gegebene Reden
zur Beratung der Beschlussempfehlung und des
Berichts: Sechste Verordnung zur Änderung
der Verpackungsverordnung (Tagesordnungspunkt 13)
Dr. Thomas Gebhart (CDU/CSU): Die Verpackungsverordnung ist ein Erfolgsmodell. Was damals
Klaus Töpfer als Umweltminister in Deutschland eingeführt hat, war wegweisend. Inzwischen haben viele Länder dieses Konzept übernommen. Die Idee: das Prinzip
der Produktverantwortung. Diejenigen, die Verpackungen in den Markt bringen, sind dafür verantwortlich,
diese hinterher zurückzunehmen und möglichst wiederzuverwerten.

Es ist eine marktwirtschaftliche Lösung: Die Entsorgungskosten werden Teil des Preises. Es entsteht von
Anfang an ein Anreiz, Verpackungen möglichst zu vermeiden.
Was waren die Wirkungen? Die Kosten für die Verbraucher sind gesunken. In Deutschland wurden hochmoderne Recyclingtechnologien entwickelt. 14 Prozent
der Rohstoffe, die die deutsche Wirtschaft einsetzt, werden aus Abfällen gewonnen. Abfälle sind wichtige Rohstoffe.
Schauen wir uns die Situation über Deutschland hinaus an: Die Weltbevölkerung wächst, die Nachfrage
nach Rohstoffen steigt. Insofern liegt es auf der Hand,
dass die Volkswirtschaften, die es am besten schaffen, (D)
Kreisläufe zu schließen und effizient mit knappen Ressourcen umzugehen, auch wirtschaftlich erfolgreich sein
werden.
Wir wollen daher die Produktverantwortung erhalten,
und wir wollen sie stärken. Deshalb müssen wir bestehende Schwachstellen bei der konkreten Ausgestaltung
der Verpackungsverordnung beheben. Und wir müssen
die Dinge in Ordnung bringen. Aus diesem Grund
− während wir heute über die sechste Novelle debattieren − wird die siebte Novelle bereits vorbereitet. Wir
werden hier bald eine gründliche Debatte darüber führen.
Dabei wird es darum gehen müssen, den Wettbewerb
zu erhalten, die Regeln für den Wettbewerb jedoch zu
verbessern. Es wird darum gehen müssen, die aktuellen
Schwierigkeiten zu lösen, ohne funktionierende Systeme
kaputtzumachen.
Heute geht es zunächst aber um die sechste Novelle.
Es geht um kleine Punkte: Wir setzen europäisches
Recht um, und zwar eins zu eins. Ich bitte Sie, diesem
vorliegenden Verordnungsentwurf zuzustimmen.
Im Wesentlichen geht es um die Übernahme einer
Liste von Beispielen, was als Verpackung gilt und was
nicht. Die materielle Rechtslage ändert sich dadurch
übrigens nicht.
Es klingt auf den ersten Blick überzogen, dass jetzt
ausdrücklich in die Verpackungsverordnung hineinge-

Select target paragraph3