Anlagen
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
Anlagen zum Stenografischen Bericht (C)
(A)
Anlage 1
Anlage 2
Liste der entschuldigten Abgeordneten
entschuldigt bis
einschließlich
Abgeordnete(r)
(B)
1885
Alpers, Agnes
DIE LINKE
20.03.2014
Andreae, Kerstin
BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN
Bätzing-Lichtenthäler,
Sabine
SPD
20.03.2014
Dağdelen, Sevim
DIE LINKE
20.03.2014
Dr. Fechner, Johannes
SPD
20.03.2014
Freitag, Dagmar
SPD
20.03.2014
Gabriel, Sigmar
SPD
20.03.2014
Dr. Gauweiler, Peter
CDU/CSU
20.03.2014
Gohlke, Nicole
DIE LINKE
20.03.2014
Hampel, Ulrich
SPD
20.03.2014
Krichbaum, Gunther
CDU/CSU
20.03.2014
Lanzinger, Barbara
CDU/CSU
20.03.2014
Maisch, Nicole
BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN
Dr. de Maizière, Thomas CDU/CSU
20.03.2014
Noll, Michaela
CDU/CSU
20.03.2014
Özoğuz, Aydan
SPD
20.03.2014
Poß, Joachim
SPD
20.03.2014
Post (Minden), Achim
SPD
20.03.2014
Rupprecht, Albert
CDU/CSU
20.03.2014
Rüthrich, Susann
SPD
20.03.2014
Schlecht, Michael
DIE LINKE
20.03.2014
Schummer, Uwe
CDU/CSU
20.03.2014
Stritzl, Thomas
CDU/CSU
20.03.2014
Dr. Terpe, Harald
BÜNDNIS 90/ 20.03.2014
DIE GRÜNEN
Werner, Katrin
DIE LINKE
20.03.2014
Widmann-Mauz,
Annette
CDU/CSU
20.03.2014
Erklärungen nach § 31 GO
zu den Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Wahlprüfung,
Immunität und Geschäftsordnung zu:
Antrag auf Genehmigung zur Fortführung
eines Strafverfahrens in der 18. Wahlperiode
(Zusatzpunkt 7)
Antrag auf Genehmigung zur Fortführung
eines Strafverfahrens in der 18. Wahlperiode
(Zusatzpunkt 8)
Sonja Steffen (SPD): Die Genehmigungspraxis des
Bundestages in Immunitätsfragen zielt darauf ab, die
Abgeordneten im Falle eines Strafverfahrens oder anderer Zwangsmaßnahmen nicht anders als die übrigen
Bürgerinnen und Bürger zu behandeln. Die Immunität ist
gerade kein Sonderrecht für Abgeordnete, sondern soll
die Funktions- und Arbeitsfähigkeit des Parlaments
sicherstellen.
Gerade weil es sich um eine Angelegenheit handelte,
die einen sehr politischen Hintergrund hat, wurde das
Verfahren der Staatsanwaltschaft Dresden durch den
Immunitätsausschuss sehr sorgfältig geprüft. Sechs
Beratungen haben im Ausschuss stattgefunden. Mehrere
konkrete Nachfragen wurden gestellt und von der Staats- (D)
anwaltschaft beantwortet.
Wegen der Teilnahme an der Blockade, um die es in
dem Verfahren geht, wurde wegen Verstoßes gegen § 21
VersammlG gegen zwölf Abgeordnete des Bundestages
und des Sächsischen Landtages aus mehreren Parteien
ermittelt. Insgesamt wurden mehr als 200 Ermittlungsverfahren geführt.
Die parteipolitische Wertung der Vorkommnisse
durch die Linkspartei stellt aus meiner Sicht eine politische Instrumentalisierung des Immunitätsausschusses
dar. Sonderrechte für Abgeordnete darf es nicht geben.
Diese haben ebenso wie alle anderen Bürgerinnen und
Bürger die Konsequenzen ihres Handelns zu tragen.
Der Kampf gegen Rechts ist zu wichtig, um ihn mit
populistischen Methoden voranzutreiben.
Renate Künast (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Nach den Ausführungen von Frau Kipping sehe ich mich
gezwungen, eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten
abzugeben. Ich finde es inakzeptabel, dass von Ihnen die
Unterstellung formuliert wird, wer hier der Aufhebung
zustimme, wolle sich nicht klar gegen Rechtsextreme
positionieren. Ich verbitte mir diese Unterstellung. Einige hier im Hause – so auch ich – haben sich nicht nur
jahre- sondern jahrzehntelang engagiert gegen Rechtsextremismus und nationalsozialistisches Gedankengut. Wir können das gern gemeinsam tun. Aber Nachhilfe brauche ich nicht.