Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
1871
Andreas G. Lämmel
(A)
(Eva Bulling-Schröter [DIE LINKE]: Welche?)
Es mussten 12,7 Milliarden Kubikmeter Grundwasser
ausgeglichen werden. Bisher sind 9,1 Milliarden Euro
aufgewendet worden, um diese Schäden zu beseitigen.
Deswegen kann man nur sagen: Das deutsche Bergbaugesetz ist eines der modernsten Bergbaugesetze der
Welt. Es ermöglicht Bergbau. Genau das wollen wir; das
hat der Kollege Westphal deutlich gesagt. Deutschland
ist ein Land des Bergbaus. Ich komme aus Sachsen; da
gilt das erst recht.
Noch ein Tipp für die Grünen. Weil Sie, Frau Kollegin, aus Brandenburg kommen, sage ich Ihnen: Die Linken stellen dort den Wirtschaftsminister. Vielleicht sprechen Sie, bevor Sie hier im Bundestag große Reden
halten, erst einmal mit ihm darüber, wie er das sieht.
(Thomas Bareiß [CDU/CSU]: Genau!)
Er wird Ihnen möglicherweise eine ganz andere Meinung kundtun.
Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollege Lämmel, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Meiwald?
Andreas G. Lämmel (CDU/CSU):
Nein danke, das wird dadurch auch nicht besser.
(B)
(Harald Ebner [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Es wird wirklich nicht mehr besser!
Das erwarten wir auch nicht!)
– Richtig.
Ich komme zum Schluss. Den Grünen empfehle ich,
einen Blick in den Koalitionsvertrag der Großen Koalition zu werfen. Ich nenne Ihnen sogar die Seitenzahl, die
ich meine, damit Sie das schneller finden. Auf Seite 44
wird zum Bergrecht Stellung genommen. Da steht ganz
klar:
Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die
Umweltverträglichkeitsprüfung … bergbaulicher
Vorhaben vorlegen …
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Ich denke, es bedarf keiner Änderungen!)
Meine Damen und Herren, Ihre Aufforderungen brauchen wir nicht. Wir wollen, dass weiterhin Bergbau betrieben wird.
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Wir auch!)
Wir werden die Gesetze so fortentwickeln, dass Bergbau
in Deutschland in den nächsten 50 Jahren auch ohne Sie
ermöglicht wird.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU – Oliver Krischer
[BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Du lieber
Gott! Das ist ja eine Drohung!)
Vizepräsidentin Petra Pau:
(C)
Das Wort hat der Kollege Johann Saathoff für die
SPD-Fraktion.
(Beifall bei der SPD)
Johann Saathoff (SPD):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und
Kollegen! Ein Ostfriese spricht zum Bergrecht. Das
klingt ungewöhnlich, macht aber durchaus Sinn. Zwar
gibt es in meiner Heimat im Umkreis von 200 Kilometern keinen Berg. Aber das Bergrecht spielt, wie in ganz
Deutschland, auch bei uns eine große Rolle, zum Beispiel bei der Gasproduktion, im Hinblick auf die Kavernen zur Speicherung von Gas und sogar beim Sand- und
Kleiabbau, den wir dringend brauchen.
Der vorliegende Antrag wirft in Bezug auf das Urteil
des Bundesverfassungsgerichtes zu Garzweiler II eine
zentrale Frage auf. Sie lautet: Ist das deutsche Bergrecht
noch zeitgemäß, oder bedarf es einer Veränderung?
Viele im Urteil zur Konkretisierung aufgeführten Regelungstatbestände gibt es bereits seit langer Zeit im Bundesberggesetz und in den dazugehörigen Rechtsgrundlagen. Dazu gehören die Abwägung der öffentlichen
gegenüber den privaten Interessen – an dieser Stelle sei
übrigens angemerkt, dass dies eine Debatte ist, die wir
auch bei der Reform der erneuerbaren Energien führen,
dort jedoch meistens in umgekehrter Richtung –, Regelungen zum Rechtsschutz der Betroffenen und Verwaltungsverfahrensregelungen. Obwohl es diese Regelungen bereits gibt, ist eine Überarbeitung des Bergrechtes
nicht nur, aber auch wegen des Urteils des Bundesver(D)
fassungsgerichts sinnvoll.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –
Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sehr gut! Die Kollegen haben eben etwas anderes erzählt!)
– Herzlichen Dank. – Allerdings geht Gründlichkeit vor
Schnelligkeit. Klatschen Sie nicht zu früh, sondern erst
am Ende.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benennt als Konsequenz aus dem Garzweiler-Urteil 20 sogenannte wesentliche Aspekte für notwendige Gesetzesänderungen. Da der Antrag noch druckfrisch ist und
noch in den Ausschüssen beraten werden wird, beziehe
ich mich nur auf die Punkte, die heute über ein geringes
Konfliktpotenzial verfügen.
(Oliver Krischer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Immerhin!)
Dazu gehört zum Beispiel die stärkere Einbindung der
Politik bei den im Wesentlichen bergrechtlichen Entscheidungen. Aus meiner Sicht kann niemand, schon gar
nicht ein Parlament, gegen eine stärkere Beteiligung der
Politik sein. Schließlich haben wir die Auswirkungen
unserer Politik vor Ort vor den Bürgerinnen und Bürgern
zu vertreten.
(Beifall bei der SPD und dem BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN)