1872
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23. Sitzung. Berlin, Donnerstag, den 20. März 2014
Johann Saathoff
(A) Dazu gehört eine stärkere Einbindung der Umwelt- und
Klimaschutzbelange in der Gesamtabwägung der öffentlichen Interessen. Das entspricht dem ganzheitlichen
Ansatz von Politik, die die Bürgerinnen und Bürger von
uns erwarten können. Dazu gehört auch der Rechtsschutz für die Betroffenen. In einem Rechtsstaat ist
Rechtsschutz selbstverständlich. Zu einem ausreichenden Rechtsschutz gehört auch die nötige Transparenz der
Verfahren.
Unsere allgemeinen energiepolitischen Ziele behalten
wir auf jeden Fall im Auge. Diese zielen darauf ab, dass
nach einer Übergangszeit nicht nur der Ausstieg aus der
Atomenergie vollzogen ist, sondern wir spätestens bis
2050 auch mindestens zu 80 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien im Netz haben. Das hat neben dem Ziel
der deutlichen CO2-Reduktion natürlich auch Auswirkungen auf die konventionellen Energieträger.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten
der CDU/CSU)
Vizepräsidentin Petra Pau:
Ich schließe die Aussprache.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf
Drucksache 18/848 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung
so beschlossen.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss) zu
der Verordnung der Bundesregierung
Sechste Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie bei Abgeordneten der SPD)
Auch das Thema Fracking wird im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen angesprochen. Eigentlich ist das nicht
Thema des zitierten Urteils des Bundesverfassungsgerichtes. Es gibt dazu auch klare Regelungen in unserer
Koalitionsvereinbarung. Ich möchte an dieser Stelle das
Beispiel Niedersachsen erwähnen. Der SPD-Wirtschaftsminister Olaf Lies und der grüne Umweltminister
Stefan Wenzel haben kürzlich ihr Konzept zum Fracking
vorgelegt.
(B)
(Annalena Baerbock [BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN]: Das war schwierig!)
Abgelehnt wird Fracking in unkonventionellen Schiefergaslagerstätten wegen der unvorhersehbaren Risiken. In
Ostfriesland würden wir sagen: Keen Strund in’t Grund.
Diese niedersächsische Position haben Sie sich zu eigen gemacht. Fracking in konventionellen Lagerstätten
unter 2 500 Metern Sandstein wird in Niedersachsen
nicht grundsätzlich abgelehnt, weil es mit dieser Art von
Erdgasförderung seit mindestens 30 Jahren Erfahrung
gibt. Allerdings werden die Voraussetzungen deutlich
verschärft. Für jede Tiefbohrung wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend. In Wasserschutz- und
Trinkwassergebieten wird Fracking grundsätzlich verboten. Genauso wie Sie finde ich, dass die Initiative der
Niedersächsischen Landesregierung den richtigen Weg
weist.
Drucksachen 18/496, 18/526 Nr. 2, 18/830
Hierzu liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor.
Die Reden sollen zu Protokoll gegeben werden.1) –
Ich sehe, Sie sind damit einverstanden.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 18/830, der Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 18/496 zuzustimmen. Wer stimmt für diese
Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer (D)
enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion Die Linke bei Enthaltung der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
auf Drucksache 18/854. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält
sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion
Die Linke abgelehnt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:
Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten
Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, Christine
Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE
(Beifall bei der SPD)
Die Bundesregierung befindet sich bereits in den entsprechenden Verhandlungen. Das Thema wird uns also
ohnehin im zuständigen Ausschuss noch weiter intensiv
beschäftigen.
Abschließend sei eines erwähnt: Erdgas ist zwar auch
ein fossiler Energieträger, aber im Sinne des Klimaschutzes mit all seinen Folgen aus meiner Sicht immer
noch besser als Kohle, mindestens hinsichtlich der CO2Bilanz.
Herzlichen Dank.
(C)
Den NATO-Bündnisfall umgehend beenden
Drucksachen 18/202, 18/349
Nach einer interfraktionellen Vereinbarung sind für
die Aussprache 25 Minuten vorgesehen. – Ich höre keinen Widerspruch. Dann ist so beschlossen.
1)
Anlage 3